Auch der Besitz geringer Mengen dieses Rauschgifts muss konsequent sanktioniert werden. Die regelmäßige Einstellung von Strafverfahren ist ein falsches Signal an Konsumenten geringer Cannabis-Mengen“, sagt Landesvorsitzender Rainer Nachtigall. Er schlägt stattdessen vor, diese Fälle künftig als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. Ein entsprechend hohes Bußgeld wäre nach seiner Auffassung besser als gar keine Sanktion.
„Die eigentlich bestehende Strafbarkeit des Besitzes geringer Cannabis-Mengen wird wegen des verfassungsrechtlichen Übermaßgebotes durch die Einstellung der Strafverfahren nicht durchgesetzt. Dies hat dazu geführt, dass viele Bürgerinnen und Bürger, vor allem junge Menschen, nicht mehr wissen, dass Cannabis eine illegale Droge ist. Dadurch läuft das Gesetz ins Leere. Daher sollte der Staat aus Gründen der Generalprävention beim Besitz von Kleinmengen von Cannabis als Substanz mit gesundheitsschädlichen Auswirkungen zumindest eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße verhängen“, so Nachtigall. „Bei wiederholter Begehung muss sich die OWI zur Straftat qualifizieren.“ Um Cannabiskonsumenten von der Droge abzubringen, wäre für den Gewerkschafter auch vorstellbar, dass die Geldbuße bei der Teilnahme an einer verpflichtenden Drogenberatung entfällt.

