18. Dezember 2019

DPolG Bayern

Keine Anhebung der Höchstgrenze für 'legalen' Cannabis-Besitz

Die DPolG Bayern sieht die Forderung von Daniela Ludwig, der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, nach einer Anpassung der Höchstgrenzen für den „legalen“ Besitz von Cannabis in Deutschland kritisch. Denn dies würde zu einer Anhebung der Höchstgrenze in Bayern führen. „Es müssen weiterhin polizeiliche Ermittlungen hinsichtlich des Erwerbs und Handels mit Cannabis möglich sein.", sagt Landesvorsitzender Rainer Nachtigall.

Auch der Besitz geringer Mengen dieses Rauschgifts muss konsequent sanktioniert werden. Die regelmäßige Einstellung von Strafverfahren ist ein falsches Signal an Konsumenten geringer Cannabis-Mengen“, sagt Landesvorsitzender Rainer Nachtigall. Er schlägt stattdessen vor, diese Fälle künftig als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. Ein entsprechend hohes Bußgeld wäre nach seiner Auffassung besser als gar keine Sanktion.

„Die eigentlich bestehende Strafbarkeit des Besitzes geringer Cannabis-Mengen wird wegen des verfassungsrechtlichen Übermaßgebotes durch die Einstellung der Strafverfahren nicht durchgesetzt. Dies hat dazu geführt, dass viele Bürgerinnen und Bürger, vor allem junge Menschen, nicht mehr wissen, dass Cannabis eine illegale Droge ist. Dadurch läuft das Gesetz ins Leere. Daher sollte der Staat aus Gründen der Generalprävention beim Besitz von Kleinmengen von Cannabis als Substanz mit gesundheitsschädlichen Auswirkungen zumindest eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße verhängen“, so Nachtigall. „Bei wiederholter Begehung muss sich die OWI zur Straftat qualifizieren.“ Um Cannabiskonsumenten von der Droge abzubringen, wäre für den Gewerkschafter auch vorstellbar, dass die Geldbuße bei der Teilnahme an einer verpflichtenden Drogenberatung entfällt.