18. Dezember 2015

Gespräch mit der CDU Senioren-Union

Gemeinsames Ziel: Sicherheit im Alter

  • Foto: Anja Enzenberg
    Der Bundesvorsitzende der Senioren-Union der CDU, Professor Dr. Otto Wulff, im Gespräch mit dem DPolG Bundesvorsitzenden Rainer Wendt und dem Vorsitzenden der DPolG Bundesseniorenvertretung, Gerhard Vogler

Zu einem Gespräch über die Themen "Sicher Leben im Alter", Mütterrente sowie Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage trafen sich in Berlin DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt, der Vorsitzende der DPolG Bundesseniorenvertretung, Gerhard Vogler mit dem Bundesvorsitzenden der Senioren-Union der CDU, Professor Dr. Otto Wulff. Beide Seiten stimmten darin überein, dass das Sicherheitsgefühl zu den wichtigsten Bedürfnissen des Menschen zähle - gerade auch im Alter.


Sicherheit im Alter
Der Schutz vor Gefahren wie Verkehrsunfällen oder Kriminalität ist für Senioren ein wichtiges Thema, dessen sich Politik und Polizei annehmen müssen. DPolG und Senioren-Union setzen sich für mehr Polizeipräsenz in der Öffentlichkeit sowie für mehr Schutz vor Wohnungseinbrüchen ein und fordern eine altersgerechte Verkehrsinfrastruktur. Professor Wulff, gewähltes Mitglied des CDU-Bundesvorstandes, dankte zunächst Rainer Wendt für dessen maßgebliche Mitwirkung an der Formulierung des CDU Positionspapiers „Sicher leben im Alter“ und ließ sich insbesondere über die Personal- und Sachausstattung der Polizeien des Bundes und der Länder informieren.

Dabei konnte ihn nicht überraschen, dass gerade beim Personal angesichts des enormen Aufgabenzuwachses einerseits und eines verantwortungslosen Personalabbaues in der Vergangenheit andererseits  ein gefährlicher Personalnotstand geradezu organisiert worden ist. Die jetzt bei Bund und den meisten Ländern einsetzende Korrektur dieser verfehlten Politik früherer Jahre könne sich aber nach Anwerbung, Einstellung und Ausbildung frühestens in vier Jahren auswirken. Bis dahin muss das vorhandene Personal die politischen Fehler mit außergewöhnlichem Engagement und zigtausenden von Mehrarbeitsstunden versuchen auszugleichen.

Weil aber die allermeisten dieser Mehrarbeitsstunden bei der andauernden „Auftragslage“ nicht ausgeglichen und meist auch nicht finanziell abgegolten werden, nach geltender Rechtslage also auch verjähren können, bat Bundesvorsitzender Wendt um politische Unterstützung für seine Forderung, sogenannte Arbeitszeitkonten einzuführen, die auch zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch genommen werden können. Verwundert zeigte sich der Vorsitzende der Senioren-Union darüber, dass infolge der unsäglichen Föderalismusreform die Gehälter der Polizisten zwischen Bund und Ländern inzwischen bis zu zwanzig Prozent auseinanderklaffen. Schlusslicht dieser nicht hinnehmbaren Entwicklung: Ausgerechnet die Hauptstadtpolizei Berlin.

Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage
Gerhard Vogler verwies auf die systemwidrige Einordnung der Polizeizulage als funktionsbezogene Stellenzulage mit der Folge, dass diese anders als Amtszulagen  bei veränderter Tätigkeit widerrufbar, nicht alimentationsgeschützt, nicht teilhabend an der allgemeinen Bezügeerhöhung und letztlich auch nicht ruhegehaltsfähig ist. In Wirklichkeit wird diese Zulage seit Jahrzehnten aber ab dem 2. Dienstjahr ohne Funktionsbezug und ununterbrochen bis zum Ruhestand gezahlt. Sie ist dem Statusamt  zuzurechnen und erfüllt damit für die gesamte Dauer der Vollzugsdiensttätigkeit gesetzestechnisch den Status einer unwiderruflichen Amtszulage mit der Folge, dass sie an den normalen Besoldungserhöhungen teilnimmt und dass sie zu den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen zählt.

Einzig der Freistaat Bayern hat diese zwingende Rechtsfolge nach hartnäckiger Überzeugungsarbeit der DPolG Bayern schon vor vielen Jahren anerkannt, die Polizeizulage und andere vergleichbare Zulagen im Sicherheitsbereich zur „Amtszulage für besondere Berufsgruppen“ (hier für den Polizeivollzugsdienst) erklärt und folgerichtig dauerhaft als ruhestandsfähig verankert. Erfreulich:  Auch in Nordrhein-Westfalen will man noch im Jahr 2016 dem Recht  zum Recht verhelfen  und die Polizeizulage ruhegehaltsfähig machen. Bleiben vierzehn  andere Bundesländer und vor allem, es fehlt der Bund, wo die CDU sowohl im Innenministerium als auch im Finanzressort „das Sagen“ hat, so Vogler an das CDU-Vorstandsmitglied  Otto Wulff.

Mütterrente

Seit  dem 01.Juli 2014 werden in der Rentenversicherung für vor 1992 geborene Kinder  zwei Jahre als Kindererziehungszeit  berücksichtigt . Bund und Länder (positive Ausnahme auch hier der Freistaat Bayern) verweigern sich bislang aus fiskalischen Gründen, diese Verbesserung auf gleichgelagerte Fälle im Versorgungsrecht zu übertragen, wo es bei einer Anrechnung von lediglich einem Jahr  bleibt. Bei einem Brutto von 3.200 Euro errechnet sich bei einem dadurch fehlenden  Pensionszuschlag von 1,793 Prozent/Jahr  ein Plus von 57,40 Euro/Monat, was adäquat zur Rente mit real Plus 57,22 Euro/Monat vergleichbar wäre. Also wäre eine entsprechende versorgungsrechtliche Regelung systembezogen und gleichwertig i. S. des § 56 Abs. 4 SGB VI. Wenn in der Vergangenheit alle rentenrechtlichen Verschlechterungen inhaltsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen worden sind (z. B. Niveauabsenkung, Abschläge bei vorzeitigem Ruhestand, Pflegefinanzierung, Anhebung der Altersgrenzen), warum dann nicht auch eine Verbesserung? 

„Die Wertschätzung von Kindererziehungszeiten als gesamtgesellschaftliche Aufgabe darf nicht vom Beruf der Mutter abhängig gemacht werden, so Gerhard Vogler. Er forderte das CDU-Vorstandsmitglied Wulff auf, sich an die Seite der CDU-Frauenunion zu stellen und wie diese für Gerechtigkeit durch Anrechnung der Erziehungszeit von ebenfalls zwei Jahren bei der beamtenrechtlichen Versorgung einzutreten.
                                                                                                                         G.V.