Einkommensrunde Länder
Forderungsverkündung: 7 Prozent, mindestens 300 Euro
Foto: Friedhelm Windmüller Andreas Hemsing, Michael Adomat, Beate Petrou, Rainer Wendt, Carolin Klinger, Peter Poysel, Edmund Schuler (von links)
Eine Tariferhöhung von 7 Prozent, mindestens aber 300 Euro monatlich. Das ist die zentrale Forderung von DPolG und dbb Beamtenbund und Tarifunion für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder. Mit der heutigen Forderungsverkündung in Berlin ist der Startschuss für die Tarifrunde 2025/26 gefallen.
Die Forderungen im Detail:
- Erhöhung der Tabellenentgelte um 7 Prozent, mindestens 300 Euro
- Erhöhung aller Zeitzuschläge in § 8 Abs. 1 TV-L um 20 Prozent
- Laufzeit 12 Monate
- + 200 Euro für Azubis, Studierende und Praktikanten
Die erste Verhandlungsrunde beginnt am 3. Dezember 2025 in der Landesvertretung von Baden-Württemberg in Berlin.
Zentral ist für den dbb und die DPolG außerdem die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich.
DPolG-Bundesvorsitzender Rainer Wendt:
„Wer einen funktionierenden Staat haben will, darf seine Beschäftigten nicht vernachlässigen. Wir werden gemeinsam dafür kämpfen, dass die Tarifforderung durchgesetzt und später auch auf Beamtenschaft und Versorgungsempfänger übertragen wird. Wenn die Arbeitgeber glauben, überall anderswo mit Spendierhosen unterwegs sein zu können und beim öffentlichen Dienst plötzlich sparen wollen, werden wir ihnen zeigen, dass das so nicht läuft!“
Die Besoldung für die Landes- und Kommunalbeamten wird in den Besoldungsgesetzen der Länder geregelt und ist somit von der Einkommensrunde der Länder betroffen. Diese orientiert sich in der Regel an den Tarifabschlüssen zum TV-L.
Zeitplan:
- Die Verhandlungen starten am 3. Dezember 2025 in Berlin.
- Die zweite Runde findet am 15./16. Januar 2026 in Potsdam statt.
- Die Abschlussrunde vom 11. bis 13. Februar 2026 findet ebenfalls in Potsdam statt und soll spätestens ein Ergebnis bringen.
Geltungsbereich:
Von der Einkommensrunde TV-L sind die Arbeitnehmenden der Kommunen sowie die Arbeitnehmenden und Beamtinnen und Beamten des Bundes nicht betroffen.