06. Februar 2019

Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in der EU

EU-Richtlinie zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige beschlossen

Deutschland hat heute zusammen mit der Mehrheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) der Vereinbarkeitsrichtlinie zugestimmt. Ziel der Richtlinie ist es, in der gesamten EU die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf zu verbessern. Konkret soll die Richtlinie für eine gerechtere Aufteilung von Betreuungs- und Pflegeaufgaben zwischen Frauen und Männern sorgen und die Erwerbsbeteiligung insbesondere von Frauen fördern.

Auf folgende Mindeststandards haben sich die EU-Mitgliedstaaten mit dem Europäischen Parlament u.a. geeinigt:

• Zehn Tage bezahlte Auszeit für den zweiten Elternteil rund um die Geburt des Kindes, es sei denn, ein nationales System sieht bereits die Möglichkeit der Gewährung eines deutlich längeren Zeitraums für beide Eltern vor.

• Vier Monate Elternzeit für jeden Elternteil, zwei Monate davon sind bezahlt und nicht auf den anderen Elternteil übertragbar.

• Fünf Tage Zeit für Pflege pro Jahr

• Recht auf Beantragung flexibler Arbeitsregelungen für Eltern und pflegende Angehörige • Besserer Kündigungsschutz für Eltern und pflegende Angehörige

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