Auf folgende Mindeststandards haben sich die EU-Mitgliedstaaten mit dem Europäischen Parlament u.a. geeinigt:
• Zehn Tage bezahlte Auszeit für den zweiten Elternteil rund um die Geburt des Kindes, es sei denn, ein nationales System sieht bereits die Möglichkeit der Gewährung eines deutlich längeren Zeitraums für beide Eltern vor.
• Vier Monate Elternzeit für jeden Elternteil, zwei Monate davon sind bezahlt und nicht auf den anderen Elternteil übertragbar.
• Fünf Tage Zeit für Pflege pro Jahr
• Recht auf Beantragung flexibler Arbeitsregelungen für Eltern und pflegende Angehörige • Besserer Kündigungsschutz für Eltern und pflegende Angehörige

