Anti-Corona-Proteste und Versammlungsfreiheit
"Einsatzkräfte fordern politischen Rückhalt statt schulmeisterlicher Belehrungen!"
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat das Vorgehen der Polizeikräfte bei der Großdemonstration gegen Corona-Auflagen am vergangenen Samstag in Berlin als "wie aus dem Lehrbuch durchgeführte Einsatzführung" verteidigt. Die Kritik aus der Politik wehrt die DPolG als "schulmeisterliche Belehrung" ab.
In Berlin erklärte der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt:
"Die Polizei hat nicht den gesetzlichen Auftrag, parteipolitischen Erwartungshaltungen zu folgen, sondern das Versammlungsrecht zu schützen. Diesem Auftrag ist die Polizei Berlin in beispielhafter Weise nachgekommen, die Führung des Einsatzes war professionell, angemessen und wurde wie aus dem Lehrbuch durchgeführt. Die Frage, ob die Entscheidung zur Auflösung der Versammlung früher hätte erfolgen können, muss eindeutig verneint werden. Das Versammlungsrecht ist ein überragendes Rechtsgut unserer Demokratie, deshalb setzen Gesetz und Rechtsprechung sehr hohe Hürden an eine solche Entscheidung. Die Polizei darf auch bei festgestellten Rechtsverstößen eine Versammlung nicht sofort abbrechen, sondern muss dem Veranstalter immer ausreichend Gelegenheit geben, auf die Teilnehmenden einzuwirken.
Wenn aus der Parteipolitik unmittelbar nach einem solchen Einsatz Kritik an der polizeilichen Einsatzstrategie geübt wird, sollte die Polizei derartige schulmeisterlichen Belehrungen von fachlich unkundiger Seite schlicht ignorieren. Diese politische Unsitte muss ein Ende haben, die Polizei hat Anspruch auf den Rückhalt der Politik. Dies gilt umso mehr, als sich an dieser Demonstration einmal mehr die Zerrissenheit und Polarisierung unserer Gesellschaft gezeigt hat. Wie nach jedem Einsatz wird es polizeiintern eine gründliche Nachbereitung des Einsatzes geben.
Die Diskussionen über mögliche Einschränkungen der Versammlungsfreiheit durch den Gesetzgeber sind nachvollziehbar, werden aber auf sehr großen Widerstand der Gerichte treffen. Die Gefahren neuer Infektionsketten, die die Teilnehmenden vorsätzlich, leichtfertig und verantwortungslos verursacht haben, dürften nicht konkret genug benannt werden können. Letztlich wird eine Beschränkung des Versammlungsrechts nicht durch die Politik, sondern durch die Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit entschieden werden. In der Vergangenheit ist dort im Zweifel immer der Versammlungsfreiheit der Vorrang gegeben worden."
Debatte über Demonstrationsrecht entfacht (Zeit online, 03.08.2020)