29. September 2023

Leitartikel des 1. stellvertretenden DPolG Bundesvorsitzenden

Ein schwacher Rechtsstaat lässt sich vorführen

"Nun hat es das Brandenburger Tor getroffen. Ein Geschichtsdenkmal eingesprüht mit ,umweltfreundlicher' Farbe, versprüht aus ,klimaneutralen' Feuerlöschern, versprüht von selbsternannten und selbstgerechten Klimaterroristen." schreibt der 1. stellv. Bundesvorsitzende in seinem Leitartikel der Oktober-Ausgabe des POLIZEISPIEGEL.

Sie glauben bestimmen zu können, was richtig und falsch ist. Sie bestimmen, wie der Rest der Bevölkerung zu denken, zu ticken, zu funktionieren hat. Und die Ankündigung beginnend mit der 38. Kalenderwoche weiterhin die Bevölkerung zu drangsalieren, insbesondere in der Bundeshauptstadt, steht. Und wie reagiert unser Rechtsstaat? Hilflos, ängstlich… die Mehrheitsmeinung kann nicht richtig sein, weil eine Minderheit aus dem linksliberalen, urbanen Großstadtmilieu es doch für richtig hält, was diese Ökoterroristen tun. Es ist eben einfach nicht en vogue, diese Aktivisten als Straftäter zu bezeichnen. Diese mittlerweile sektenmäßig stramm durchorganisierten Ökoterroristen setzen sich wirksam in Szene.

Doch halt - gibt es tatsächlich in diesen vollkommen überhitzen Diskussionen um den Klimaschutz noch einen Funken Hoffnung, dass nicht alles erlaubt ist, nur weil die Straftäter „Klimaschutz“ brüllen? Zumindest in Bayern scheint es noch zu funktionieren. Die Überschriften in den Zeitungen lauteten: „30 Klima-Aktivisten sitzen in bayerischen Gefängnissen“… na und, mag der geneigte Leser gefragt haben. Wenn es dafür rechtliche Grundlagen gibt, sollten die Gesetze doch eigentlich selbstverständlich für alle gelten, also auch für selbsternannte „ Klima-Aktivisten“. Das Bayerische Polizeiaufgabengesetz kennt besonders langen Präventivgewahrsam, im extremen Fall bis zu zwei Monaten. Und dieses Gesetz ermöglicht der Polizei, Menschen in Gewahrsam zu nehmen, um die unmittelbar bevorstehende Begehung und Fortsetzung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder einer Straftat zu verhindern.

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