Gebührenerhebung bei Hochrisikospielen
DPolG zur mündlichen Verhandlung beim BVerfG geladen
- Foto: DPolG DPolG Bundesgeschäftsführer Sven-Erik Wecker (li.) und der stellv. Bundesvorsitzende Ralf Kusterer in Karlsruhe
In der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Frage der Gebührenerhebung bei Hochrisikospielen war die DPolG am 25. April 2024 als `sachkundiger Dritter` geladen und hat klar Stellung bezogen.
Die DPolG hat sich in der Vergangenheit mehrfach zur Frage der Gebührenerhebung bei Hochrisikoveranstaltungen geäußert. Grundsätzlich wird die Auffassung vertreten, dass Veranstalter von Großveranstaltungen, bei denen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko besteht, einen angemessenen Kostenbeitrag leisten sollten. Dazu zählen beispielsweise Fußballspiele oder Konzerte, bei denen ein erhöhter Einsatz von Polizeikräften erforderlich ist, um die Sicherheit der Teilnehmer und der Öffentlichkeit zu gewährleisten.
Vor dem BVerfG hat der stellvertretende Bundesvorsitzende Ralf Kusterer darauf hingewiesen, dass mehr als 2,5 Millionen Einsatzstunden jährlich anfallen. In der vergangenen Saison gab es mehr als 1200 Verletzte, darunter 300 Polizeibeamte. Insgesamt gab es über 6000 Strafverfahren, und es mussten mehr als 8000 freiheitsentziehende Maßnahmen getroffen wurden. Dabei sei die polizeiliche Begleitung von Fußballspielen im Hochrisikobereich keineswegs ein Event für die Einsatzkräfte, sondern eine deutliche Belastung.
Für die Polizei in ganz Deutschland sind Hochrisikospiele auch deshalb schwer kalkulierbar, weil in der Regel vor Ort nicht genügend Einsatzkräfte zur Verfügung stehen. Einsatzkräfte aus anderen Bundesländern stehen aber aufgrund der bundesweiten Einsatzlagen ebenfalls oft nicht zur Verfügung. So bleibt es nicht aus, dass kaum noch Reserve gebildet werden kann.
In der vergangenen Fußballsaison gab es bei 612 Begegnungen immerhin 52 Spiele, die als Hochrisikobegegnungen eingestuft wurden. Die jährlichen finanziellen Aufwendungen des Staates liegen für Fußballspiele allein bei mehr als 130 Millionen Euro. Demgegenüber stehen mehrere Milliarden Einnahme bei der Deutschen Fußballliga (DFL). Dazu Kusterer wörtlich: „Es erinnert an Taschenspielertricks, wenn man heute im Gerichtssaal vernehmen konnte, dass die von der DFL ausgelagerte DFL GmbH im Grunde der große Verdiener ist und auf der anderen Seite die Vereine zur Kasse gebeten werden. Ich bin sicherlich nicht alleine mit der Einschätzung, dass im Verhältnis der DFL auf der einen Seite und auf der anderen Seite der Fußballvereine in der Profi-Liga deutliche Missverhältnisse bestehen. Wenn es stimmt, dass diejenigen, die das Geld verdienen, eventuell entstehende Gebühren auf die Vereine abwälzen, dann ist das sicherlich skandalös.“
Die DPolG hat eine klare Auffassung dazu: “Egal, ob es die DFL GmbH oder der DFL e.V. ist. Wer Milliarden-Umsätze macht und Milliarden-Gewinne erreicht, der muss auch - zumindest anteilig - Kosten übernehmen. Diese Kosten dürfen auch nicht auf die Bundesligavereine oder andere abgewälzt werden.“
Für den Fall, dass nach mehreren Gerichtsinstanzen nun auch das höchste Gericht in Deutschland die Gebührenregelung in Bremen als verfassungsgemäß einschätzt, müssen nach Auffassung der DPolG die anderen Bundesländer folgen. Die Einnahmen daraus müssen unmittelbar der Polizei und den Sicherheitsbehörden zugute kommen.
Schriftliche Stellungnahme der DPolG
Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze - Jahresbericht Fußball Saison 2022/23