15. Februar 2024

Einsatz von Wasserwerfern und Traktorenverbot bei Demonstrationen

DPolG: "Wasserwerfer gegen Landwirte sind wie Kanonen auf Spatzen"

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat der Forderung nach Einsatz von Wasserwerfern und Traktorenverbot bei Demonstrationen vehement widersprochen.

„Die berechtigten Proteste der Landwirte so zu kriminalisieren ist maßlos überzogen und dürfte keiner rechtsstaatlichen Prüfung standhalten“, so DPolG-Bundesvorsitzender Rainer Wendt. 

„Die Vorfälle in Biberach sind nicht einmal gründlich überprüft, schon geraten manche Zeitgenossen außer Rand und Band. Dabei sind es gerade die Landwirte, die sich aus Sicht der Polizeipraktiker bei ihren Demonstrationen stets an Auflagen und polizeiliche Anordnungen halten. Es spricht einiges dafür, dass in Biberach einige Krawallmacher am Werke waren, die mit dem Protest der Landwirte gar nichts zu tun hatten.

Statt die Ermittlungen abzuwarten, soll jetzt das Versammlungsrecht für diese Gruppe massiv beschränkt werden, das ist völlig unverhältnismäßig und auch falsch. Gründlich ermitteln und bewerten, die Lage beurteilen und dann mit Bedacht eventuell notwendige Konsequenzen ziehen, das ist gute Polizeiarbeit. Alles andere ist populistisches Aufheizen der Situation.“