Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf berücksichtigt die jüngsten, entscheidenden Gerichtsurteile von deutschen und europäischen Gerichten zur Vorratsdatenspeicherung und legt hohe Hürden für die Nutzung der Verbindungsdaten fest. Wendt: „Der oft erhobene Vorwurf, das Kommunikationsverhalten der Bevölkerung würde erfasst und Bewegungsprofile erstellt, geht ins Leere. Die zeitliche und rechtliche Beschränkung auf Telefon- und Internetverbindungen ohne E-Mail-Erfassung sowie die Speicherung mobiler Standortdaten für vier Wochen lassen die Erstellung von individuellen Verhaltensprofilen gar nicht zu. Der Richtervorbehalt, der jeder Ermittleranfrage vorgeschaltet ist, bildet eine zusätzliche und notwendige Schranke, wenn Daten Verdächtiger ausgewertet werden sollen.“
„Natürlich hätten wir uns als Polizei längere Speicherfristen gewünscht.“, sagte Wendt. „Aber mit dem Gesetzentwurf können wir gut leben. Er wird – und an dieser Stelle sind wir sehr zuversichtlich - auch vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben.“

