27. Dezember 2017

Wohnungseinbruchskriminalität sinkt erneut

DPolG: Meldungen über Trendwende verfrüht - Keine Entwarnung

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat davor gewarnt, die gesunkenen Zahlen bei der Einbruchskriminalität als Trendwende zu werten. Eine solche sei erst durch längerfristige Betrachtung und gründliche Auswertung nachweisbar. Deshalb dürfe es auch keine Entwarnung geben, zumal die Aufklärungsquoten nach wie vor überschaubar seien. Die fehlende Vorratsdatenspeicherung bleibt ein Hindernis, um Bandenstrukturen aufzudecken.

In München erklärte der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt:

"So erfreulich die Informationen des BKA über sinkende Zahlen bei der Einbruchskriminalität sind, eine Trendwende sind sie nicht. Eine solche ist erst belegbar, wenn die Zahlen über einen längeren Zeitraum sinken und gründlich ausgewertet sind. Wenn in einem Zeitraum von zwei Jahren die festgestellten Delikte sinken, kann dies schon bald wieder anders aussehen, wenn die Anstrengungen nachlassen. Deshalb darf es keine Entwarnung geben, vielmehr müssen die Möglichkeiten der Ermittlungsbehörden weiter verbessert werden.

Die Ursachen für den Rückgang sind vielfältig. So haben Polizei und Staatsanwaltschaften durch Schwerpunktsetzung bei der Bekämpfung der Einbruchskriminalität das Personal verstärkt in diesem Phänomenbereich eingesetzt. Das war auch richtig so, denn kaum ein anderes Delikt berührt das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung so sehr, wie die Angst davor, Opfer von Kriminalität innerhalb der eigenen vier Wände zu werden.

Außerdem hat ein verbesserter Informationsaustausch zwischen den Polizeibehörden der Länder und auch europaweit dazu geführt, dass schon sehr frühzeitig erkannt wird, wo reisende Täter am Werk und wie sie operieren. Dabei gehen durch verbesserte Technik keine Lagebildinformationen verloren; dieser Informationsaustausch ist für den gezielten Kräfteeinsatz wichtig.

Die Veränderungen in der Gesetzgebung haben die Möglichkeiten der Ermittlungsbehörden verbessert, beispielsweise durch Abhörmassnahmen bei Verdächtigen, die Verdächtigen zu erkennen und die Ermittlungsergebnisse zu verbessern. Ob sich Täter durch eine höhere Strafandrohung von der Tat abhalten lassen, ist höchst umstritten, man weiß es schlicht nicht. Aber der Gesetzgeber hat durch sein Handeln dafür gesorgt, dass hohe Freiheitsstrafen möglich sind, wenn die Täter überführt werden.

Die steigende Zahl der versuchten Einbrüche deutet darauf hin, dass sich die Sicherheitstechnik verbessert hat und die Menschen ihr Eigentum besser schützen als früher. Dazu haben sicher auch die Zuschüsse beigetragen, die die Bundesregierung bereitgestellt hat.

Nach wie vor bleibt die Forderung nach einer wirksamen Vorratsdatenspeicherung auf der Tagesordnung, darüber sollten sich künftige Koalitionspartner dringend verständigen. Die Ermittler müssen in die Kommunikationsvergangenheit von dringend Tatverdächtigen schauen können, um Bandenstrukturen aufzudecken und an die Hintermänner organisierter Tätergruppen heranzukommen."