22. Mai 2018

Nach Vorfall in Hitzacker (Niedersachsen)

DPolG fordert Auskunftssperre für Polizeibeschäftigte

Nach dem Vorfall in Hitzacker (Niedersachsen), bei dem am Wochenende das private Wohnhaus eines Polizisten von 60 Vermummten belagert und sowohl er als auch seine Familie eingeschüchtert wurden, fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) umgehende Konsequenzen. So ist nach Auffassung der DPolG eine Änderung des Bundesmeldegesetzes dringend erforderlich.

Die momentane Regelung nach § 44 (1) BMG erlaubt es derzeit jeder Person grundsätzlich zu einer anderen Person Daten abzufragen. Der Anfragende erhält insbesondere die Anschrift der gesuchten Person. Spezielle Voraussetzungen sind nach aktueller Rechtslage nicht erforderlich. 

Der DPolG Landesvorsitzende von Niedersachsen Alexander Zimbehl: „Diese Regelung muss für Polizeibeschäftigte dringend geändert werden, zum Schutz unserer Kolleginnen und Kollegen. Für sie sollte es in Zukunft möglich sein, dass ihre Daten auf Anfrage nicht herausgegeben werden dürfen. Die dreiste Belagerung in Hitzacker hat uns vor Augen geführt, wozu manche radikalen Linksaktivisten in der Lage sind, wenn es darum geht, Polizisten bis in ihr privates Umfeld hinein zu verfolgen.“

Zimbehl, der auch Mitglied des Bundesvorstands der DPolG ist: „Wir als DPolG fordern, das Bundesmeldegesetz dahingehend zu ändern, dass die Zugehörigkeit als Beschäftigter einer Sicherheitsbehörde ausreicht, um einen Sperrvermerk eingetragen zu bekommen. Im Idealfall muss der Antrag nicht vom Einzelnen gestellt werden, sondern erfolgt automatisch durch die entsprechende Dienststelle. Staat und Dienstherr sind hier eindeutig in der Fürsorgepflicht. Darüber hinaus könnten die politisch Verantwortlichen im Bund und in den Ländern zeigen, dass ihre Betroffenheit im Zusammenhang mit den Ereignissen in Hitzacker für Polizistinnen und Polizisten nicht nur als Lippenbekenntnisse wahrzunehmen sind, sondern durch konkrete Maßnahmen etwas dafür getan wird, dass sich solche Ereignisse nicht wiederholen.“