Bundesrat beschließt Änderungen beim Bußgeldkatalog
DPolG: Endlich Rechtsklarheit – Schärfere Sanktionen wünschenswert gewesen
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßt den heutigen Beschluss des Bundesrates, wonach durch eine Änderung des Bußgeldkatalogs Verkehrsverstöße künftig härter sanktioniert werden sollen. „Damit herrscht endlich Rechtsklarheit“, kommentierte DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt in Berlin.
Inhaltlich hätte sich die DPolG jedoch schärfere Sanktionen vorstellen können. Statt der ursprünglich vorgesehenen Fahrverbote für bestimmte Geschwindigkeitsverstöße sind nun lediglich höhere Geldbußen vorgesehen.
„Wenn bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von immerhin 21 km/h innerorts bzw. 26 km/h außerorts erst dann ein Fahrverbot droht, wenn sie vor Schulen, Kitas oder Pflegeeinrichtungen begangen wurden, kann das von Schnellfahrern missverstanden werden. Dann geht der Fuß sofort nach der Schule wieder aufs Gaspedal, weil man glaubt, die Gefahr sei vorbei. Und da sind Kinder dann auf dem Weg nach Hause und werden höheren Gefahren ausgesetzt. Wirklich Sinn macht das nicht, zumal das Risiko für Fußgänger und Radfahrer, getötet zu werden, bei derartigen Geschwindigkeitsüberschreitungen erheblich steigt.“
Im ersten Halbjahr 2021 sind in Deutschland 1.128 Menschen bei Straßenverkehrsunfällen ums Leben gekommen. Das waren 162 Personen weniger als im 1. Halbjahr 2020. „So erfreulich sich diese Entwicklung anhört, ist sie leider nicht auf größere Regelbeachtung zurückzuführen, sondern auf weniger Straßenverkehr infolge der Corona-Pandemie. Wir müssen also künftig leider wieder mit steigenden Zahlen rechnen.“, so Rainer Wendt.