Grundsätzlich favorisiert die DPolG den Gesetzentwurf aus Nordrhein-Westfalen, den das Land im Bundesrat eingebracht hat. Dieser sieht einen besseren Schutz aller öffentlich Beschäftigten im Rahmen der Strafzumessung vor.
Nötig seien darüber hinaus noch erheblich größere Anstrengungen, „etwa für bessere Erziehung und Wertevermittlung“. Jetzt komme es auch auf die Justiz an, daraus „harte Urteile zu machen, damit die Wirkung nicht verfehlt wird“. In der vergangenen Woche hatte er in der Talksendung „Maischberger“ allerdings auch gesagt: „Wer Steine auf Polizisten wirft, schaut nicht vorher ins Strafrecht.“

