24. Juli 2020

Rassismus-Studie für die Polizei

DPolG bekräftigt Ablehnung gegenüber Innenministern

Der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt hat in einem Schreiben an die Landesinnenminister und -senatoren die klare Ablehnung der Deutschen Polizeigewerkschaft zu einer Rassismus-Studie für die Polizei erläutert.

Dies gilt auch für eine Untersuchung, die sich mit dem Thema „Racial Profiling“ befassen soll. „Personenkontrollen, die auf „Racial Profiling“ beruhen, finden unsere klare Ablehnung; sie sind nicht nur rechtswidrig, sondern menschenverachtend und diskriminierend; sie dürfen in der polizeilichen Praxis keine Anwendung finden. Vorwürfe gegen einzelne Kontrollteams müssen aufgeklärt und Verstöße sanktioniert werden“, stellte der Vorsitzende klar.

„Rassistische, menschenfeindliche und extremistische Einstellungen haben in der Polizei und im öffentlichen Dienst nichts zu suchen. Extremisten jeglicher Art gehören nicht in den Staatsdienst, an welcher Stelle auch immer“, so Rainer Wendt, der das Diskriminierungsverbot auch für die Beschäftigten der Polizei fordert: „Das Verbot von Diskriminierung gilt allerdings auch für die staatlich Beschäftigten selbst. Die Auswahl einer Berufsgruppe und damit die Stigmatisierung ihrer Beschäftigten, indem ihnen eine besondere Affinität für rechtsstaatswidriges Handeln unterstellt wird, ist nicht zu akzeptieren.“

Dies gilt nach Auffassung der DPolG auch für Erkenntnisanfragen bei Verfassungsschutzbehörden für Bewerberinnen und Bewerber für die Polizei. Die Auswahl einer einzelnen Berufsgruppe ist nicht diskriminierungsfrei und deshalb unakzeptabel.