DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt freut sich über die Stärkung der Strafverfolgungskompetenz der Bundespolizei. „Die Erweiterung der Strafverfolgungskompetenz der Bundespolizei auf alle Straftaten im örtlichen Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei ist eine folgerichtige Entscheidung. Die Sicherheitsarchitektur in Deutschland wird durch diese Erweiterung deutlich gestärkt“, so der Gewerkschaftschef.
Auch der kriminalpolizeiliche Bereich der Bundespolizei erhält eine wesentliche Verbesserung. Mit der gekorenen Zuständigkeit können umfangreiche Ermittlungsverfahren künftig ohne Zuständigkeitsgerangel „aus einer Hand“ zum Erfolg gebracht werden.
„Mit der Ausweitung der Kompetenzen für aufenthaltsbeendende Maßnahmen ist die Bundespolizei der tragende Pfeiler zur Bekämpfung des unerlaubten Aufenthaltes in Deutschland“, betont Heiko Teggatz, Bundesvorsitzender der DPolG Bundespolizeigewerkschaft. „Die Befugnisse im Aufenthaltsgesetz sind das Handwerkzeug einer gut funktionierenden Grenzpolizei und bilden einen Schwerpunkt in der Ausbildung der Bundespolizei“, so Teggatz weiter.
"Mit der Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei passen wir diese an die aktuellen sicherheitspolitischen und technischen Anforderungen und Herausforderungen an. Das Gesetz ist von hoher praktischer Relevanz für den Berufsalltag unserer Bundespolizei. Ich bin sehr froh, dass wir es als Koalitionsfraktionen mit unserem Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode geschafft haben, die Arbeit der Bundespolizistinnen und Bundespolizisten auch in Zukunft weiter gezielt zu stärken und aufzuwerten. Gewünscht hätte ich mir allerdings insbesondere noch eine Ausdehnung der Grenzüberwachung im Küstenbereich von jetzt 50 auf 80 Kilometer", betont Innenpolitikerin MdB Petra Nicolaisen (CDU).
Das modernisierte Bundespolizeigesetz verpflichtet die DB AG, der Bundespolizei moderne Räumlichkeiten in den Verkehrsbahnhöfen zur Verfügung zu stellen. „Endlich wird die DB AG verpflichtet, die Kollegen der Bundespolizei zur Wahrnehmung der Aufgaben in vernünftigen Diensträumen unterzubringen“, freut sich der Vorsitzende des DPolG Bezirksverbandes Schleswig-Holstein/Mecklenburg-Vorpommern, Kai Dittelbach.
Eine rechtliche Grundlage für den finalen Rettungsschuss im Gesetz über den unmittelbaren Zwang (UZwG) schützt insbesondere die Spezialkräfte der Bundespolizei vor langwierigen Ermittlungsverfahren, die während der laufenden Ermittlungen mit erheblichen, dienstlichen Konsequenzen einhergingen.

