29. Juni 2017

Wohnungseinbruchdiebstahl

DPolG begrüßt härtere Strafen für Wohnungseinbrüche - Aufklärungsquote muss verbessert werden

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat die heute vom Deutschen Bundestag beschlossenen härteren Strafen für Wohnungseinbrüche begrüßt. Bundesvorsitzender Rainer Wendt kritisierte aber unter Hinweis auf fehlendes Personal und Ermittlungsinstrumente die noch immer zu geringe Aufklärungsquote in diesem Bereich: "Es gibt eine mehr als 90prozentige Chance für Täter, ungestraft davon zu kommen", sagte Wendt.

Wendt verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass es nicht genug Polizisten gebe, um Spuren zu sichern, Zeugen zu befragen sowie ausreichend Kontrollen und Streifen durchzuführen. Die Polizei brauche auch mehr Befugnisse, um (reisende) Täter nachzuverfolgen und Netzwerke aufzuklären.

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Künftig wird Wohnungseinbruch mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. Ein minder schwerer Fall ist nicht mehr möglich. Gleichzeitig wird den Ermittlungsbehörden erlaubt, mit einer rückwirkenden Funkzellenabfrage die Fahndung nach Einbrechern, insbesondere Einbrecherbanden, zu erleichtern.

Deutscher Bundestag

Stellungnahme der DPolG zum Gesetzentwurf