Wendt verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass es nicht genug Polizisten gebe, um Spuren zu sichern, Zeugen zu befragen sowie ausreichend Kontrollen und Streifen durchzuführen. Die Polizei brauche auch mehr Befugnisse, um (reisende) Täter nachzuverfolgen und Netzwerke aufzuklären.
Künftig wird Wohnungseinbruch mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. Ein minder schwerer Fall ist nicht mehr möglich. Gleichzeitig wird den Ermittlungsbehörden erlaubt, mit einer rückwirkenden Funkzellenabfrage die Fahndung nach Einbrechern, insbesondere Einbrecherbanden, zu erleichtern.

