19. Mai 2025

Vorstoß von Bayern und Baden-Württemberg

DPolG begrüßt Ausweitung von DNA-Analysen

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) unterstützt die Pläne zur Bestimmung der „biographischen Herkunft“ durch eine Ausweitung der Möglichkeiten zur DNA-Analyse, die die Justizminister aus Bayern und Baden-Württemberg auf den Weg gebracht haben. Eine Ausweitung der Möglichkeiten der „Molekulargenetischen Untersuchung“ soll Auskunft darüber geben, aus welcher kontinentaler Region ein Täter kommen könne. Dadurch würde die Ermittlungsarbeit schneller und grundrechtsschonend, argumentiert DPolG-Bundesvorsitzender Rainer Wendt.

Ohnehin kommt eine solche Untersuchung nur unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht - etwa bei Kapitalverbrechen, wenn die Ermittlungsarbeit ins Stocken gerät, weil nur wenige Spuren vorhanden sind und es keine weiteren Ermittlungsansätze gibt. Als letzten Ausweg greifen Ermittler dann zur sogenannten Reihenuntersuchung, bei der Personen aus der Umgebung zum DNA-Test gebeten werden. Um dabei bestimmte Gruppen aus einer bestimmten geographischen Region, etwa Afrika oder Asien, auszuschließen, könnte eine solche Untersuchung helfen.

Dadurch würden, so DPolG-Vorsitzender Rainer Wendt, ganze Gruppen von vornherein nicht ins Visier der Ermittler geraten oder wären rasch wieder außerhalb der Verdachtsmomente: „Grundrechtsschonend und zudem schneller und preiswerter, denn wir könnten auf viele Untersuchungen von vornherein verzichten.“

Das ist auch der Grund, warum der Vorbehalt aus politischen Kreisen, hier könnte die Diskriminierung von Bevölkerungskreisen gefördert würden, für Wendt nahezu absurd ist: „Genau das Gegenteil ist der Fall, der Staat darf sich nicht künstlich dumm machen, wenn es darum geht, einerseits Grundrechte zu schützen, andererseits gefährliche Kriminelle rasch aus dem Verkehr zu ziehen. Andere europäische Länder machen es uns seit Jahrzehnten vor, wie das geht!“