01. März 2018

DPolG bedauert Entscheidung

Bundesgerichtshof hebt Mord-Urteil gegen Raser auf

Die DPolG hat das heute verkündete Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), das das Mord-Urteil gegen zwei Autoraser in Berlin aufhebt, bedauert. Bei dem illegalen Autorennen war in Folge eines Unfalls ein Unbeteiligter getötet worden. DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt: „Wir hoffen, dass das Urteil des BGH keine Signalwirkung haben wird und potentielle Raser sich nun eingeladen fühlen. Wir bedauern es, dass der BGH nicht in der Lage war, die deutliche Strafe der Vorinstanz zu bestätigen und die generalpräventive Wirkung von Rechtsprechung zu berücksichtigen.

Wir fordern, dass die seit letztem Jahr gesetzlich festgelegte Höchststrafe bei der Teilnahme an illegalen Autorennen mit tödlichen Folgen von bis zu zehn Jahren nun auch konsequent von den Gerichten genutzt wird. Überdies sollte jeder, der an einem illegalen Autorennen teilnimmt oder dies plant, sofort der Medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) unterzogen werden. Menschen, die durch solche Autorennen einen Kick suchen und aus Eigensucht das Leben anderer Menschen gefährden, dürfen nicht am Straßenverkehr teilnehmen.“ 

Im Fall der Berliner Raser fordert die DPolG, dass der lebenslange Entzug des Führerscheins Bestand haben wird.