Bundesmeldegesetz wird geändert
Anfeindungen stärker begegnen
Der Bundestag hat das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität angenommen und damit nicht zuletzt auf Druck der DPolG die Möglichkeit der Eintragung einer Auskunftssperre u.a. für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes erleichtert. Die Rechtslage gewährleistete bislang nicht immer in notwendigem Maße den Schutz vor Anfeindungen und sonstigen Angriffen, die aufgrund der Erteilung von Melderegisterauskünften folgen konnten.
Der nunmehr verabschiedete Gesetzentwurf enthält eine Konkretisierung der Berechtigung des Ersuchens um eine Auskunftssperre dahingehend, dass ein „ähnliches schutzwürdiges Interesse“ dann anzunehmen ist, wenn der Schutz der betroffenen oder einer anderen Person vor Bedrohung, Beleidigung sowie unbefugten Nachstellungen dies erforderlich macht. Bei der Feststellung, ob entsprechende Tatsachen vorliegen, wird nunmehr berücksichtigt, ob die betroffene oder andere Person einem Personenkreis angehört, der sich auf Grund seiner beruflichen oder ehrenamtlich ausgeübten Tätigkeit allgemein im verstärkten Maße Anfeindungen oder sonstigen Angriffen ausgesetzt sieht.
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