Mordurteil gegen Raser kassiert
"Andere Auslegung wäre möglich gewesen"
Beim BGH hat das Mordurteil gegen zwei Berliner Raser keinen Bestand. Für Dieter Müller, Mitglied der DPolG Kommission Verkehr, ist das nicht ganz nachvollziehbar. Der Verkehrsrechtsprofessor an der Fachhochschule der Sächsischen Polizei hält deshalb auch ein neues Mordurteil nicht für ausgeschlossen.
n-tv.de Der BGH hat das bundesweit erste Mordurteil in einem Raserfall aufgehoben. Das war sicher eine schwierige Entscheidung. Stimmen Sie mit dem Ergebnis überein?
Dieter Müller: Ich will es mal so sagen. Die Entscheidung ist juristisch möglich, aber sie ist spitzfindig und eine andere Auslegung wäre genauso möglich gewesen.