18. Oktober 2016

Polizeizulage

Polizeizulage muss wieder ruhegehaltfähig werden!

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) fordert die politisch Verantwortlichen im Bund und in den Ländern (mit Ausnahme von Bayern und Nordrhein-Westfalen) auf, dafür zu sorgen, dass die Polizeizulage in eine alimentationsgeschützte, dynamisierte Amtszulage umgestaltet, dadurch wieder in die linearen Bezügeerhöhungen einbezogen und wie früher automatisch Bestandteil des Ruhegehalts wird.

Die Polizeizulage als fester Gehaltsbestandsteil für Vollzugskräfte muss aus gewerkschaftlicher Sicht unter Einbeziehung heutiger Versorgungsempfänger wieder ruhegehaltfähig werden, um den langfristigen Belastungen im Vollzugsdienst auch im Ruhestand Rechnung zu tragen.

Der Freistaat Bayern, der die Ruhegehaltfähigkeit nie ganz abgeschafft hat, und das Land Nordrhein-Westfalen, das mit dem Dienstrechtsmodernisierungsgesetz zum 1. Juli 2016 die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage für Beamtinnen und Beamten im Vollzugsdienst der Polizei, der Justiz, im Einsatzdienst der Feuerwehr, in der Steuerfahndung und beim Verfassungsschutz wieder hergestellt hat, machen vor wie es geht, die seit 2007 bzw. 2010 nicht mehr gewährte Ruhegehaltfähigkeit der Zulage (wieder) einzuführen.

Die Polizeizulage hat sich im Laufe der Zeit u.a. zu einem festen Besoldungselement entwickelt und muss deshalb auch bei der Berechnung der Höhe der Pension Berücksichtigung finden.

Vgl. näher:

Forderung der DPolG Bundesseniorenvertretung

Forderung von DPolG und BDZ

Forderung der DPolG Hamburg