DPolG Frauenvertretung
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Der Anteil der Frauen bei der Polizei wächst kontinuierlich. Auch in den »Servicebereichen« der Polizei sind es Frauen, die den Karren »Polizei« mit am Laufen halten. In der DPolG wächst der Anteil der Frauen stetig an.
Die frauenspezifischen Angelegenheiten nimmt in der DPolG die Frauenvertretung wahr. Dabei ist »Vertretung« das falsche Wort für ein kollegial geprägtes Organ, denn DPolG Frauen wollen nicht vertreten sondern zusammenarbeiten, mitreden und das Miteinander fördern.
Gesetze und Vorschriften im öffentlichen Dienst lassen keinen Zweifel daran, dass für Beamtinnen und Beamte sowie für Arbeitnehmende unabhängig vom Geschlecht Chancengleichheit bestehen muss. In der Praxis jedoch bringt die Doppelrolle der Frau in Beruf und Familie häufig berufliche Nachteile mit sich, die zu gezielten Initiativen herausfordern.
Darum kümmert sich die Frauenvertretung! Und das ist nur eine Auswahl …
- Frauenförderung in der Polizei
- Qualifizierte Ausbildung, partnerschaftliche Erziehung und Ausbau qualifizierter Teilzeitarbeitsplätze
- Gesellschaftspolitische Anliegen wie die Themen Gewalt in der Familie und Kindesmissbrauch
- Organisierte Kriminalität, Menschen- und Frauenhandel, Opferbetreuung nach Straftaten
- Mobbing und Stalking sowie Gewaltprävention
Zur Internetseite der dbb bundesfrauenvertretung