17. April 2024

Evaluation Cannabis-Gesetz

Entlastung von Polizei und Justiz findet nicht statt

Der DPolG Bundesvorsitzende Rainer Wendt fand in der Diskussionsrunde auf dem Europäischen Polizeikongress zur Evaluation des Cannabis-Gesetzes deutliche Worte: "Das Gesetz ist gekennzeichnet durch viele unbestimmte Rechtsbegriffe und offene Fragen. Fest steht aber: eine Entlastung von Polizei und Justiz findet nicht statt."

Die Länder stehen vor großen Umsetzungsproblemen. Die Polizei verfügt aktuell weder über genug Personal zur Kontrolle der erlaubten Mengen, noch über die notwendige technische Ausstattung, etwa Feinwaagen in Funkstreifenwagen. Die Auswirkungen auf den Straßenverkehr bei Teilnahme unter Cannabis-Einfluss sind noch nicht belegbar, und die geplante Anhebung des Grenzwertes wird keine Rechtsklarheit schaffen. Auch die Auswirkungen von Mischkonsum sind nicht unbeachtlich.

Wendt: "Ein Rechtsstaat, der Gesetze durchsetzen will, muss den Ermittlungsbehörden auch das dafür notwendige Personal und die erforderliche technische Ausstattung zur Verfügung stellen. Das Cannabis-Gesetz aber wurde - gegen den fachlichen Rat zahlreicher Verbände und Organisationen - politisch durchgesetzt, ohne die damit verbundenen Auswirkungen zu Ende zu denken."

Die DPolG hat die Legalisierung von Cannabis entschieden abgelehnt, sich gleichzeitig aber dafür ausgesprochen, dass der Besitz geringer Mengen von Cannabis aus Gründen der Generalprävention als Ordnungswidrigkeit zu ahnden ist.

Darüber hinaus plädiert die DPolG für den Ausbau von Therapieplätzen, denn es steht leider zu befürchten, dass vor allem junge Menschen bald nicht mehr wissen, dass Cannabis eine gefährliche (Einstiegs-)Droge ist.