08. Dezember 2021

Hasskriminalität im Internet

DPolG will Klarnamenpflicht im Netz

Hasskriminalität im Internet soll effektiver bekämpft werden. Diese Woche entscheidet der Bundesgerichtshof über die Nutzungsbedingungen von Facebook. Es geht um die Zulässigkeit von Accounts unter Pseudonym.

Der DPolG Bundesvorsitzende Rainer Wendt zu BILD: „Der Klarnamenszwang bei Social-Media-Angeboten ist kriminalpolitisch richtig. Zwischen Hassbotschaft und Strafbefehl dürfen höchstens drei Wochen liegen.“ Um das durchzusetzen, brauche es 25 000 neue Stellen bei Polizei und Justiz.

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