31. Juli 2020

Zugriff der Polizei auf Corona-Gästelisten

Datenauswertung zur Strafverfolgung in Einzelfällen verhältnismäßig und zulässig

Die DPolG hält den Zugriff auf Kontaktdaten von sogenannten Corona-Gästelisten in Restaurants für polizeiliche Ermittlungen für zulässig. "Der Stellenwert ist für die tägliche Arbeit der Polizei eher gering, das zeigen die absolut wenigen Fälle, in denen die Polizei zum Zwecke der Strafverfolgung auf Gästelisten zugegriffen hat", sagte der DPolG Bundesvorsitzende Rainer Wendt der Nachrichtenagentur dpa.

Wendt: "Die wenigen Fälle in einigen Ländern zeigen, dass von dieser rechtlich zulässigen Möglichkeit schon aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ausgesprochen zurückhaltend Gebrauch gemacht wird. Grundlage muss immer eine Einzelfallprüfung sein. Wenn der Verdacht einer Straftat vorliegt und andere Ermittlungsansätze nicht erkennbar sind, muss es die Möglichkeit geben, in solche Gästelisten einzusehen und die Daten auszuwerten, das sehen die jeweiligen Gesetze auch vor. Eine Änderung der Zweckbestimmung ist rechtlich zulässig und vorgesehen, deshalb ist die Aufregung darüber wenig verständlich. Selbstverständlich gehört in jedem Einzelfall eine strenge Prüfung der Verhältnismäßigkeit dazu. Deshalb ist auch die Forderung nach bundeseinheitlichen Regelungen seltsam. Wenn in den einzelnen Ländern aufgrund eigener Zuständigkeiten unterschiedliche rechtliche Regelungen im Hinblick auf Gästelisten getroffen wurden, kann es gar kein bundeseinheitliches Vorgehen geben.

Die angebliche Verunsicherung der Bevölkerung wird in Wahrheit nur durch die politische Debatte fahrlässig herbeigeredet. Die Polizei macht ihre Arbeit und greift in wenigen, begründeten Fällen auf Daten zu, um Straftaten aufzuklären und Straftäter zu ermitteln. Die Kritiker dieser rechtlich zulässigen Praxis würden der Polizei sofort Nichtstun und Unfähigkeit vorwerfen, wenn sie persönlich betroffen wären und die Polizei nicht alle zulässigen Massnahmen treffen würde, um die Täter zu ermitteln. In den allermeisten Fällen halten sich die Menschen an die Vorschriften und geben korrekte Personalien an, weil sie wissen, dass dies ihrem Schutz und dem Schutz ihrer Mitmenschen dient. Dass es einzelne Personen gibt, die Fantasienamen auf die Listen schreiben, fällt immer mal wieder auf, ist aber trotzdem die Ausnahme. Im Zweifelsfall vertrauen die Menschen der Polizei und der Justiz und weniger den aufgeregten Kritikern, die der Polizei schnell Missbrauch ihrer Befugnisse unterstellen und nach neuen Gesetzen rufen."