Waffenrecht

Nach Kenntnis der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) sind mindestens über 5 Millionen legale Waffen in Deutschland registriert, mehr als doppelt so viele sind nach Schätzungen illegal in Umlauf.

"Legale Waffenbesitzer" stellen für sich betrachtet von vornherein sicher keine Gefahr für die Innere Sicherheit dar. Jedoch ist die niemals auszuschließende Möglichkeit missbräuchlicher, d.h. unbefugter und/oder unsachgemäßer Benutzung legaler Waffen Anlass genug, auch diese in Überlegungen einzubeziehen, die im Zusammenhang mit der Überprüfung waffenrechtlicher Vorschriften stehen.

Das "Nationale-Waffenregister-Gesetz" vom 25. Juni 2012, welches der Umsetzung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen dient, ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Darüber hinaus fordert die DPolG aber - neben der Möglichkeit verdachtsunabhängiger Kontrollen in Wohnungen der Waffenbesitzer zur Prüfung der vorschriftsmäßigen Aufbewahrung legaler Waffen - in erster Linie eine europaweite Harmonisierung des Waffenrechts. Die Gefahr des Waffenmissbrauchs existiert europaweit, deshalb brauchen wir eine europäische Antwort auf das Problem. Schon jetzt sollten deshalb alle EU-Staaten damit beginnen, die Daten aller Feuerwaffen computergestützt zu registrieren.

Ziel muss ein europäisches Waffenregister sein, auf das die nationalen Sicherheitsbehörden jederzeit Zugriff haben. Ein Missbrauch legaler Waffen wird zwar auch damit nicht zu 100 Prozent auszuschließen sein, zumindest aber erschwert, und das sollte das gemeinsame Ziel sein.

Es ist durchaus nahe liegend, dass - zumindest im Einzelfall - die Kenntnis vom Waffenbesitz die Gefährdung von (polizeilichen u.a.) Einsatzkräften minimieren und somit zu deren Sicherheit beitragen kann. Daher dient die Einführung eines zentralen Waffenregisters auch der Sicherheit von Polizeibeamten.

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