Eröffnung der Landesspiele Special Olympics Schleswig-Holstein
Sitzung der Fachkommission Inklusion und Teilhabe mit besonderem Highlight
Die Fachkommission Inklusion und Teilhabe der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) traf sich kürzlich in Lübeck. Ein besonderes Highlight war die Teilnahme an der Eröffnungszeremonie der Landesspiele von Special Olympics Schleswig-Holstein.
Im Rahmen ihrer Sitzung nahm die Fachkommission an dem Fackelmarsch durch die Hansestadt Lübeck sowie an der bewegenden Eröffnungsfeier der Landesspiele teil. Die Veranstaltung war geprägt von Freude, Herzlichkeit und einem tiefen Gemeinschaftsgefühl. Besonders beeindruckend war der Einzug der Athletinnen und Athleten in das Stadion Buniamshof unter dem Jubel des Publikums sowie das feierliche Entzünden der Flame of Hope, was Gänsehautmomente erzeugte. Die Kommissionsmitglieder zeigten sich beeindruckt von der Energie und Begeisterung der Teilnehmenden sowie vom ehrenamtlichen Engagement hinter den Kulissen. Die Teilnahme war nicht nur eine Geste der Solidarität, sondern auch ein starkes Zeichen für gelebte Inklusion – ein Wert, den auch die Polizei aktiv unterstützt.
Neben den Landesspielen von Special Olympics standen für die Fachkommission noch viele weitere wichtige Themen auf der Tagesordnung.
Ein zentrales Thema war die Anerkennung von Posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) als Dienstunfall. Die Kommission stellte fest, dass psychische Belastungen infolge belastender Einsatzlagen heute häufiger auftreten und vergleichbar schwerwiegende Auswirkungen haben wie körperliche Verletzungen. Die aktuelle Rechtslage führt jedoch oft zu komplizierten und langwierigen Verfahren. Ziel ist es, psychische Erkrankungen dienstrechtlich gleichzustellen und Anerkennungsverfahren für die Betroffenen zu vereinfachen. Zudem sollen Führungskräfte besser geschult werden, um Anzeichen frühzeitig zu erkennen und Kolleginnen und Kollegen gezielt zu unterstützen.
Weiterhin bemängeln die Kommissionsmitglieder, dass die Polizeidienstvorschrift 300 (PDV 300), die die gesundheitlichen Eignungskriterien für den Polizeiberuf regelt, in vielen Punkten nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht. Sie sprach sich deutlich für eine grundlegende Überarbeitung aus. Besonders die Anforderungen an körperliche und psychische Belastbarkeit müssen stärker berücksichtigt werden. Ziel ist ein modernes Verfahren, das die tatsächlichen Anforderungen des Dienstes besser abbildet und das bei behinderten Kolleginnen und Kollegen noch vorhandene Restleistungsvermögen entsprechend würdigt.
Der geplante Europäische Behindertenausweis ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Anerkennung und Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung. Die Kommission begrüßt das Vorhaben der EU ausdrücklich. Auch Polizeibeschäftigte, die infolge eines Dienstunfalls oder einer Erkrankung Einschränkungen erlitten haben, können von einer solchen Regelung profitieren – insbesondere bei Dienstreisen oder Unterstützungseinsätzen im Ausland, bei denen die Inanspruchnahme wichtiger Nachteilsausgleiche notwendig sind. Wichtig ist aus Sicht der Kommission eine schnelle, praktikable Umsetzung in Deutschland, die Bürokratie vermeidet und die Teilhabe fördert.
Die Sitzung der Fachkommission verdeutlichte: Es besteht Handlungsbedarf auf mehreren Ebenen. Die Verbesserung der Anerkennung von PTBS als Dienstunfall, die Reform der PDV 300 sowie die aktive Mitwirkung an der Umsetzung des Europäischen Behindertenausweises sind zentrale Bausteine für eine moderne, mitarbeiterorientierte Polizei. Die Teilnahme an den Special Olympics erinnerte eindrucksvoll daran, wie wichtig gesellschaftliche Teilhabe und Respekt für individuelle Lebenswege sind – auch und gerade im polizeilichen Kontext.