10. April 2024

"Quick Freeze"-Verfahren

Rainer Wendt: „Wenn man Nichts einfriert, bleibt es Nichts“

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat die Entscheidung der Bundesregierung zur Einführung des so genannten „Quick Freeze“-Verfahrens kritisiert und die Union aufgefordert, dieses Thema in der nächsten Legislaturperiode erneut auf die Tagesordnung zu setzen. Der Staat bleibt hinter den Möglichkeiten zurück, die die europäische Rechtsprechung ermöglicht, so der Bundesvorsitzende Rainer Wendt.

In Berlin erklärte Rainer Wendt:

„Eine solche unzureichende Regelung hätten die Ermittlungsbehörden seit Jahren haben können, sie wurde aus guten Gründen stets verworfen. Wenn es erst ein Ermittlungsergebnis und einen Tatverdächtigen gibt, sind dessen Verkehrsdaten längst gelöscht, weil die Anbieter von Telekommunikation diese Daten nur wenige Tage speichern, wenn überhaupt. Notwendig ist aber, in die Kommunikationsvergangenheit von Tatverdächtigen hineinzuschauen, um Bandenstrukturen und Netzwerke aufzuspüren oder weitere Tatverdächtige zu ermitteln.

Die Rechtsprechung des EUGH lässt die anlasslose Speicherung von IP-Adressen zu, mit deren Hilfe die Ermittlungsarbeit erheblich hätte verbessert werden können. Es macht wenig Sinn, geringe Aufklärungsquoten zu beklagen und den Staat künstlich dumm zu machen. Den Kompromiss mit anderen politischen Entscheidungen zu verknüpfen, zeigt wieder einmal, dass es in der Bundesregierung weniger um Problemlösungen als vielmehr um das Aushandeln ideologischer Konflikte zwischen den Koalitionspartnern geht.

Die Unionsparteien sind gut beraten, dieses Thema weiter im Auge zu behalten uns spätestens nach der nächsten Bundestagswahl oben auf die Tagesordnung zu setzen und eine echte Vorratsdatenspeicherung zu ermöglichen. Es geht nicht darum, Parteiinteressen zu befriedigen, sondern um die Aufklärung erheblicher Verbrechen und den Schutz möglicher Opfer. Der Koalitionsfrieden mag im Moment gerettet sein, der Inneren Sicherheit hat die Ampel jedenfalls einen Bärendienst erwiesen!“