25. Oktober 2023

Für Polizeibedienstete oft nicht anerkannt

Posttraumatische Belastungsstörung als Dienstunfall oder Berufskrankheit

Als Polizistin oder Polizist erlebt man mindestens einmal, meist sogar mehrmals psychisch belastende Einsätze. Sei es bei lebensbedrohlichen Amok - oder Terrorlagen, sei es bei Großschadensereignissen, schweren Verkehrsunfällen, Tötungs- oder Missbrauchsfällen. Nicht selten stecken die Kolleginnen und Kollegen diese Ereignisse zunächst gut weg. Doch was ist, wenn sich später dann doch eine psychische Störung oder sogar eine PTBS entwickelt?

Nach der aktuellen Rechtslage sind Polizeibedienstete in diesen Fällen dienstunfallrechtlich schlechter geschützt als Soldaten und Rettungssanitäter, da nicht selten weder ein Dienstunfall noch eine Berufskrankheit anerkannt wird.

Positionspapier der AGSV Bund/Länder

Anlage zum Positionspapier