03. August 2023

Verschärfung des Abschieberechts

Pläne der Bundesinnenministerin „halbherzig“ und wohl eher dem hessischen Wahlkampf geschuldet

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) bewertet die Pläne von Bundesinnenministerin Nancy Faser zur Verschärfung des Abschieberechts vor dem Hintergrund der anhaltend hohen illegalen Migration nach Deutschland als „nicht zielführend“.

In Berlin erklärte DPolG-Bundesvorsitzender Rainer Wendt:

„Der beste Schutz vor illegaler Migration ist eine wirksame Kontrolle an den Grenzen und eine bessere Ausstattung der Polizei mit guten Gesetzen und notwendiger Technik im Kampf gegen die nach wie vor hohe Schleusungskriminalität. Stattdessen legt die Bundesinnenministerin Pläne zur Verschärfung des Abschieberechts vor, die die Probleme im Land nicht lösen werden.

Man muss leider den Eindruck gewinnen, dass die Bundesinnenministerin mit ihrem Diskussionspapier den hessischen Wahlkampf beflügeln will. Dazu ist das Thema aber zu ernst. Anstatt endlich einen wirksamen Grenzschutz durch temporäre stationäre Grenzkontrollen sicher zu stellen, säumt die Ministerin das Pferd von hinten auf und meint, damit die dramatische Lage beseitigen zu können. Es steht zu befürchten, dass der erhoffte Erfolg ausbleiben wird.“

Der stellvertretende DPolG Bundesvorsitzende und Vorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft Heiko Teggatz ergänzt:

Die Bundespolizei braucht endlich die Befugnis, auch an den Binnengrenzen zurückweisen zu dürfen. Dadurch kämen diejenigen, deren Bleibeperspektive gen Null läuft, gar nicht erst in langwierige Verfahren. Auch gehören die behördlichen Zuständigkeiten endlich entzerrt. Von der Einreise bis zur Abschiebung sind mindestens fünf Behörden auf landes-, bundes- und kommunaler Ebene am Verfahren beteiligt. Dass das nicht zügig und effizient funktioniert, liegt auf der Hand. Während der Bund darüber entscheidet, wer kommen und bleiben darf, sind Länder und Kommunen für Unterbringung und Abschiebung zuständig. Auch für die Anordnung von Abschiebegewahrsam oder -haft sind die Länder zuständig. Entsprechende Haftplätze sind derzeit kaum vorhanden und müssten durch die Länder finanziert werden. Insgesamt ist auch dieser Vorstoß der Ministerin als eine weitere Mogelpackung zu werten.“