08. November 2023

2. Nationale Verkehrssicherheitskonferenz des Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Gemeinsam für mehr Achtung im Straßenverkehr

  • Mehr Achtung im Straßenverkehr
    Foto: DPolG
    Gerrit Palm (Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Verkehrssicherheitstechnik) sowie Marco Schäler (Geschäftsführer der DPolG-Kommission Verkehr) betonen die Bedeutung von mehr Achtung im Straßenverkehr.
  • Foto: DPolG Gerrit Palm (Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Verkehrssicherheitstechnik) sowie Marco Schäler (Geschäftsführer der DPolG-Kommission Verkehr) betonen die Bedeutung von mehr Achtung im Straßenverkehr

Am 07.11.2023 hat das Bundesverkehrsministerium Vertreter von Bund, Ländern, Kommunen, Unternehmen sowie anderen Institutionen im Bereich der Verkehrssicherheitsarbeit zur 2. Nationalen Verkehrssicherheitskonferenz eingeladen. Unter dem Motto „gemeinsam für #mehrAchtung“ erhielten die Teilnehmenden im Allianz Forum in Berlin einen Rückblick auf den vor zwei Jahren beschlossenen „Pakt für Verkehrssicherheit“, den auch die Deutsche Polizeigewerkschaft unterschrieben hat und sich seither in der Kampagne „#mehr Achtung“ engagiert.

In seiner Eröffnungsrede ging Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing auf die aktuellen Herausforderungen in der Verkehrssicherheitsarbeit ein und betonte unter anderem auch die Notwendigkeit des Ausbaus von Fuß- und Radverkehrsflächen. Darüber hinaus gewinnt auch die Nutzung von Künstlicher Intelligenz zunehmend an Bedeutung für die Verkehrssicherheitsarbeit und kann zu einer nennenswerten Reduzierung der im Straßenverkehr getöteten oder verletzten Verkehrsteilnehmenden beitragen. Besonders bemerkenswert war die Aussage des Bundesverkehrsministers rund um die aktuelle Debatte zum THC-Grenzwert im Straßenverkehr, wonach keinem geholfen ist, wenn wir zukünftig einen zu geringen Wert ansetzen und somit auf den aktuell gültigen Empfehlungen der Grenzwertkommission in Form von 1 ng/ml bestehen bleiben. Weitergehende Konkretisierungen zu dieser Aussage erfolgten jedoch leider nicht, sodass auch an dieser Stelle die Ergebnisse der zwischenzeitlich einberufenen Expertengruppe abzuwarten sind.

Im Anschluss folgten weitere interessante Vorträge vom aktuellen Vorsitzenden der Verkehrsministerkonferenz Oliver Krischer sowie von Dr. Feiyu Xu (nyonic GmbH), die in ihren Ausführungen auf mögliche Nutzungsformen von Künstlicher Intelligenz in der Verkehrssicherheitsarbeit einging und sich für die Einrichtung einer kleinen Expertenkommission in der Bundesrepublik Deutschland aussprach, die eben jene Anwendungsbereiche für den Straßenverkehr definieren soll.

Nach einer kurzen Mittagspause konnten sich die anwesenden Zuhörer für die Teilnahme an einem von insgesamt drei Fachforen entscheiden und hier weiteren interessanten Vorträgen folgen. In diesem Zusammenhang nahm Marco Schäler als Geschäftsführer der DPolG-Kommission Verkehr an dem Forum „Risiken von Emotionen und Ablenkung im Straßenverkehr“ teil, in dessen Verlauf auch die Eigen- und Fremdwahrnehmung von Emotionen sowie die Entstehung von Ablenkung im Straßenverkehr thematisiert wurden. Nicht zuletzt die aktuelle Erhebung der Bundesanstalt für Straßenwesen zur Nutzungshäufigkeit von Smartphones im Straßenverkehr für das Kalenderjahr 2022 verdeutlicht eindrucksvoll, dass die Thematik weit in der Gesellschaft verbreitet ist und dabei sämtliche Formen der Fortbewegung gleichermaßen betrifft. Im Rahmen der sich anschließenden Diskussion betonte Marco Schäler die aktuellen Handhabungsproblematiken mit dem sog. „Handyparagraphen“ in der StVO, der nunmehr schon seit sechs Jahren in dieser Form existiert und insbesondere Dokumentationsprobleme in der polizeilichen Überwachung von längerfristigen Blickabwendung ohne gleichzeitige Aufnahme eines elektronischen Gerätes (z.B. Bedienung von Infotainment-Systemen) mit sich bringt.

Insgesamt ermöglichte die 2. Nationale Verkehrssicherheitskonferenz den Teilnehmenden einen Kurzeinblick in die aktuellen Herausforderungen in der Verkehrssicherheitsarbeit sowie wertvolle Netzwerkarbeit und sollte daher auch zukünftig ein fester Bestandteil in der veranstaltungsbezogenen Planung des Bundesverkehrsministeriums bleiben.