DPolG weist Forderung nach „Polizeibeauftragten" zurück
„Unmittelbarer Zwang ist keine rechtswidrige Polizeigewalt“
Die DPolG will die Inhalte des Forschungsprojekts von Wissenschaftlern der Goethe-Universität Frankfurt am Main: „Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamte und Polizeibeamtinnen (KViAPol)“ kritisch unter die Lupe nehmen und auswerten. Nicht die Polizei, so die DPolG, hat die Definitionsmacht über Rechtmäßigkeit, sondern unabhängige Gerichte. Die Forderung nach Einrichtung einer besonderen Ermittlungsbehörde, die parallel zur Staatsanwaltschaft gegen die Polizei ermitteln soll weist die Gewerkschaft aber schon jetzt als „Paralleljustiz“ zurück.
In Berlin erklärte DPolG-Bundesvorsitzender Rainer Wendt hierzu: „Deutschland hat flächendeckend unabhängige Ermittlungsbehörden, das sind unsere Staatsanwaltschaften. Sie ermitteln auch bei Vorwürfen gegen Polizeibeschäftigte ausschließlich nach Recht und Gesetz und sind von politischen Erwartungshaltungen völlig unabhängig.
Das Gegenteil davon sind „Polizeibeauftragte“, die von Politikern ausgesucht werden, um parallel zur Justiz zu ermitteln, Akteneinsicht zu nehmen und Vernehmungen durchzuführen. Diese Beauftragten sind von den Politikern abhängig, die sie eingesetzt haben und werden zwangsläufig zu politisch erwünschten Ergebnissen kommen. Eine solche politische Paralleljustiz gegen eine einzelne Berufsgruppe, das dürfte verfassungswidrig sein.
Die bisherigen Veröffentlichungen der Forschungsgruppe sind voller Spekulationen und Unterstellungen. Von vielen Einstellungen der Verfahren automatisch auf eine hohe Dunkelziffer zu schließen, deutet eher auf Verschwörungstheorien, als auf solide Wissenschaft hin. Und der Justiz pauschal Kumpanei mit Straftätern in der Polizei zu unterstellen, offenbart ein gestörtes Verhältnis zu unseren rechtsstaatlichen Institutionen.
Es gibt etliche Beispiele dafür, dass sich einzelne Bilder oder Videos in sozialen Netzwerken, die reißerisch kommentiert und mit Schmerzschreien unterlegt wurden, im Ergebnis als rechtmäßige Ausübung polizeilicher Zwangsmittel herausgestellt haben. Leider wird darüber kaum berichtet, die Falschbehauptungen über angeblich rechtswidrige Polizeigewalt halten sich aber hartnäckig. Vorwürfe müssen rechtsstaatlich solide ermittelt werden, dazu müssen neben der Polizei auch Staatsanwaltschaften und Gerichte besser mit Personal und Technik ausgestattet werden.“