30. November 2020

Regierungskoalition novelliert Bundespolizeigesetz (BPOLG)

DPolG Bundespolizeigewerkschaft: Stärkung der Sicherheitsarchitektur wird verpasst

Medienberichten zu Folge soll sich die Regierungskoalition auf einen Kompromiss in Sachen Novellierung des Bundespolizeigesetzes geeinigt haben. Ein entsprechendes Eckpunktepapier soll diverse Änderungen, wie beispielsweise

- die Erweiterung der Zuständigkeit für den unerlaubten Aufenthalt auf das gesamte Bundesgebiet

- die Erweiterung der Zuständigkeit der Bundespolizei auf Verbrechenstatbestände bei Eigentumsdelikten und

- die Erweiterung der Befugnisnorm zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ)

beinhalten.

„Leider vermissen wir maßgebliche Änderungen und Befugniserweiterungen, die die Bundespolizei ins 21. Jahrhundert hätten ankommen lassen!“, so Heiko Teggatz, Bundesvorsitzender der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, wie

·         Die Erweiterung des 30 Kilometerbereiches, als dringende Voraussetzung für eine effektivere Grenzfahndung,

·         eine Befugnisnorm für Onlinedurchsuchungen, als eine notwendige Maßnahme für eine effiziente Kriminalitätsbekämpfung, sowie

·         eine Befugnisnorm für eine elektronische Gesichts-, Verhaltens- und Kennzeichenerkennung, als elektronische Fahndungsunterstützung

sollen nach internen Informationen von Seiten der SPD nach wie vor verhindert worden sein. „Wer parteipolitische Ideologien vor die Expertisen von Sicherheitsexperten stellt, spielt mit dem Feuer“, mahnt Teggatz.

Auslöser für die beabsichtigte Novellierung des Bundespolizeigesetzes waren die Ermittlungen im Fall Anis Amri, der 2016 für die Planung und Durchführung des Terroranschlages auf den Berliner Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz verantwortlich war.

Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft zeigt sich enttäuscht über diesen „faulen“ Kompromiss!

„Die Bundesregierung ist auf dem besten Weg, eine tatsächliche Stärkung der Sicherheitsarchitektur in Deutschland zu verpassen.“, so der Gewerkschaftschef.