14. Mai 2021

Lücke geschlossen

DPolG begrüßt neuen Straftatbestand der verhetzenden Beleidigung

Die DPolG begrüßt den vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachten neuen Straftatbestand der verhetzenden Beleidigung (neuer § 192a StGB). Demnach soll mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren bestraft werden, wer andere in ihrer Menschenwürde angreift und sie zum Beispiel wegen ihrer Herkunft, ihrer Weltanschauung, ihrer Behinderung oder sexuellen Orientierung beschimpft oder verleumdet.

DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt: „Die neue Strafvorschrift soll Betroffenen einen umfassenden Schutz bieten, wenn sie per Messenger-Nachrichten, E-Mails oder Briefen direkt angegriffen und beleidigt werden. Das wird auch höchste Zeit, denn zunehmend erfolgen verbale Angriffe direkt, ohne dass die Öffentlichkeit dies mitbekommt.“ Die war bisher Voraussetzung, um den Straftatbestand der Volksverhetzung zu erfüllen.

Wendt: „Mit dem neuen Tatbestand schließ der Gesetzgeber eine Lücke, die in den letzten Jahren immer mehr skrupellose und menschenverachtende Pöbler ausgenutzt haben. Die Verrohung und Polarisierung in unserer Gesellschaft zeigt sich vor allem im kommunikativen Umgang miteinander. Leider registrieren wir als Polizei immer mehr Fälle, in denen Menschen jegliche Hemmungen fallen lassen, um andere herabzuwürdigen und zu diskriminieren. Deshalb war es überfällig, dass der Staat an dieser Stelle ein Zeichen setzt und ein solches Verhalten zukünftig sanktioniert.“