Wichtig erscheint uns überdies ein Punkt, der zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität unerlässlich ist, der jedoch zunächst in nationale Zuständigkeit fällt - das Mittel der Beweislastumkehr. Jetzt gilt: der Staat muss den Nachweis erbringen, dass sichergestelltes Geld aus einer konkreten Straftat stammt. Im Fall der Beweislastumkehr müsste der Tatverdächtige nachweisen, dass er sein Vermögen legal erworben hat. Erbringt er den Beweis nicht, kann der Staat das Vermögen einziehen. Eine solche harmonisierte Regelung auf europäischer Ebene wäre ein effektiver Schritt um organisierten kriminellen Gruppen das Handwerk zu legen."
Mehr

