12. Februar 2021

DPolG begrüßt Gesetzesänderung

Automatische Kennzeichenerfassung zur Strafverfolgung

Die DPolG begrüßt die geplante Änderung der Strafprozessordnung, die der Polizei unter anderem künftig die Möglichkeit einräumen soll, mit moderner Technik amtliche Kennzeichen von Kraftfahrzeugen, sowie deren Standort mit Uhrzeit und Fahrtrichtung erfassen zu können.

"Selbstverständlich darf dies nur beim Verdacht schwerer Straftaten erfolgen, das ist kein Instrument, um Eierdiebe zu fangen", so der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt. In der Vergangenheit hat es derartige schwere Delikte gegeben, etwa der "Autobahn-Sniper", der jahrelang auf andere Fahrzeuge geschossen und sein Unwesen auf den Autobahnen getrieben hatte. Er war erst nach langwierigen Ermittlungen unter ungeheurem Aufwand gefasst worden.

Auch die so genannten "Behältnisschleusungen" könnten nach Auffassung der DPolG auf diese Weise besser bekämpft werden. Immer wieder waren nach Europa eingeschleuste Personen ums Leben gekommen, weil sie im LKW erstickt oder erfroren waren. Mit Hilfe der neuen Möglichkeiten könnte die Polizei den Schleusern leichter auf die Spur kommen.

DPolG-Bundesvorsitzender Rainer Wendt: "Es geht um Schwerkriminalität, um Gefahr für Menschenleben und die Überführung von Tätern, die teilweise international operieren und brandgefährlich sind, nicht um die Überwachung oder Bespitzelung von Menschen. Wir verbinden mit der Initiative der Bundesregierung die große Hoffnung, dass die Änderung noch in dieser Legislaturperiode kommt!"