20. April 2016

BKA-Gesetz teilweise verfassungswidrig

Wendt: "Klatsche für den Gesetzgeber, nicht für die Polizei"

Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), übt scharfe Kritik an der Bundesregierung, nachdem das Bundesverfassungsgericht das BKA-Gesetz teilweise für verfassungswidrig erklärt hat: "Das Urteil ist eine Klatsche für den Gesetzgeber, aber nicht für die Polizei", sagte Wendt der "Bild" (Donnerstag).

"Dass die Terrorabwehr in Deutschland funktioniert, hat die Vergangenheit immer wieder gezeigt - nicht zuletzt auch die Festnahme von einem dutzend mutmaßlichen Rechtsterroristen in Sachsen am Montag." Wendt sieht jetzt die Bundesregierung in der Pflicht. "Wir sind darauf angewiesen, dass der Gesetzgeber uns gutes Handwerkszeug gibt und das sind unter anderem gute Gesetze.

Wenn das nicht so ist, können wir Deutschland nicht schützen und die Terrorgefahr steigt. Das Gesetz muss jetzt dringend bis 2018 nachgebessert werden und darf nicht im Wahlkampf untergehen - die Terrorgefahr in Deutschland ist dafür einfach zu hoch."

Gegenüber dem Tagesspiegel erklärte Wendt: „Eine Einschränkung der Zusammenarbeit von BKA und Nachrichtendiensten bei der Terrorabwehr könnte passieren. Für die Bekämpfung des Terrors ist jedoch die Vernetzung von Daten auf nationaler wie auch europäischer Ebene ein Kernbestand“.

Das Bundesverfassungsgericht habe die Grundrechte im Blick, „aber nicht die Praktikabilität der Terrorabwehr“. Wendt will jedoch nicht die Richter schelten. „Der Gesetzgeber hätte die größtmögliche Sorgfalt walten lassen müssen“, sagte der Gewerkschaftschef. Diesen habe das Gericht kritisiert, „nicht die Arbeit der Polizei“. Der Gesetzgeber habe aus Karlsruhe „als Zeugnisnote ein dickes mangelhaft“ bekommen. Umso mehr müsste nun bei der Nachbesserung des BKA-Gesetzes beachtet werden, „dass sie einer weiteren Überprüfung in Karlsruhe standhält“. Denn die komme bestimmt, prophezeite Wendt.