Zu Beginn eines ereignisreichen Jahres hat sich die DPolG-Kommission Verkehr am 20.04.2023 zu einer ersten Sitzung in Bonn getroffen und zahlreiche Themen mit Bezug zur polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit besprochen.
Im Zentrum der Kommissionssitzung stand unter anderem die vom Bundesministerium der Justiz gesteuerte Verbändeanhörung im Zusammenhang mit einer möglichen Herabstufung von Unfallfluchten nach reinen Sachschäden zu einer Ordnungswidrigkeit. Nach eingehender Befassung mit dem Vorschlag und den hierzu ergangenen Begründungen ist die DPolG-Kommission Verkehr dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass der Tatbestand in § 142 StGB aufgrund von zahlreichen Unklarheiten sowie veränderten Rahmenbedingungen reformierungsbedürftig ist, allerdings wäre eine Herabstufung des genannten Verhaltens auf eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit das völlig falsche Signal an die Bevölkerung. Vielmehr sollten solche Verhaltensweisen auch weiterhin als Vergehenstatbestand im Gefüge des Strafrechts bestehen bleiben, allerdings wäre eine Ausweitung der bereits bestehenden „tätigen Reue“ in § 142 Abs. 4 StGB denkbar.
In einem weiteren Tagesordnungspunkt befassten sich die Sitzungsteilnehmenden mit der bevorstehenden Fachtagung der DPolG zum Thema „Polizeiliche Verkehrsunfallaufnahme und automatisierte Verkehrsüberwachung“ am 20.06.2023 in Berlin und skizzierten den geplanten Ablauf. Erfreulicherweise stoßen die gesetzten Themen offensichtlich auf großes Interesse, denn die Veranstaltung ist fast ausgebucht und lässt daher einen vielversprechenden Verlauf erwarten.
Abschließend sprachen sich die Kommissionsmitglieder für eine bundesgesetzliche Rechtsgrundlage zum Einsatz der Abschnittskontrolle (auch Section Control) im Straßenverkehrsgesetz aus und formulierten ein entsprechendes Anschreiben an den aktuellen Vorsitzenden der Verkehrsministerkonferenz, um dieser Forderung weiteren Nachdruck zu verleihen und die Ausweitung solcher Systeme auf andere Bundesländer zu unterstützen.