21. Dezember 2015

Erfolg in Nordrhein-Westfalen durch DPolG und BDK erstritten

Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage wieder hergestellt – Wegfall des Kleidergeldes abgewehrt

Die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage wird im kommenden Jahr auch in NRW wieder hergestellt werden, dafür hat die DPolG lange gekämpft. Das Kleidergeld – die Reinigungs- und Instandsetzungspauschale – in Höhe von 4 € pro Monat und die Entschädigung für das Tragen von Zivilkleidung in Höhe von 18 € pro Monat werden nun doch nicht gestrichen. Damit entfällt die Kompensation für die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage. Möglich wurde dies durch eine gelungene Zusammenarbeit von DPolG und BDK, die dieses Ergebnis vor allem mit der SPD-Fraktion erzielen konnten.

 

Noch im Juli hatte die GdP verkündet, dass der Wegfall der Zulagen als Ausgleich für diese Wiedereinführung zu akzeptieren sei, das war eindeutig falsch, wir haben nichts zu verschenken! Es zeigt sich wieder einmal: Wenn Gewerkschaften zusammenhalten und gemeinsam im Interesse der Belegschaft kämpfen, können wir Erfolg haben. Schade, dass die GdP sich immer wieder ausblendet.

 

<link file:2656>Flugblatt