11. Oktober 2016

DPolG Bundesseniorenkonferenz

Polizeizulage muss wieder ruhegehaltfähig werden

Die DPolG Bundesseniorenkonferenz hat auf ihrer Sitzung am 10. und 11. Oktober 2016 in Berlin beschlossen, die Wiedererlangung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage an die erste Stelle ihrer gewerkschaftspolitischen Agenda zu stellen. Dazu muss diese von einer Stellenzulage in eine alimentationsgeschützte, dynamisierte Amtszulage umgestaltet werden. Dadurch wird sie wieder in die linearen Bezügeerhöhungen einbezogen und wie früher automatisch Bestandteil des Ruhegehalts. Selbstverständlich müssen vorhandene Ruheständler ex nunc, also vom Tag des gesetzlichen Inkrafttretens an einbezogen werden.

Zu Ihrer zweiten Sitzung nach ihrer rechtlichen Verankerung in der DPolG-Satzung im April 2015 hat der DPolG-Bundesseniorenbeauftragte Gerhard Vogler die Seniorenbeauftragten der Landesverbände sowie der Bundespolizei und des BKA zu deren 2. Bundesseniorenkonferenz in das dbb forum nach Berlin einberufen. Schwerpunkte der Tagung am 10. und 11. Oktober 2016 waren die Verbesserung der gewerkschaftlichen Strukturen zur Intensivierung der gewerkschafts- und gesellschaftspolitischen Interessenvertretung, die Diskussion mit dem Bundesvorsitzenden Rainer Wendt über die aktuelle Sicherheitslage und die daraus resultierende Gewerkschaftspolitik und insbesondere die Wiederherstellung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage beim Bund und in allen Ländern.

Polizeizulage

Durch das Versorgungsreformgesetz 1998 des Bundes ist bekanntlich die Ruhegehaltfähigkeit von Stellenzulagen weggefallen und zwar mit einer Übergangsregelung für BesGr. A 10 aufwärts ab 01.01.2008 und für die BesGr. bis A 9 ab 01.01.2011 (§ 81 Abs. 2 BBesG). Nach der Föderalismusreform konnten und können Bund und Länder diesen Bereich jetzt eigenständig gesetzlich regeln.

Einzig der Freistaat Bayern hat von dieser Regelungskompetenz seinerzeit Gebrauch gemacht und sogleich die Ruhegehaltfähigkeit dadurch hergestellt, indem er die Polizeizulage und andere vergleichbare Zulagen im Sicherheitsbereich zur „Amtszulage für besondere Berufsgruppen“ erklärt und folgerichtig dauerhaft als ruhegehaltfähig gesetzlich normiert hat (wir berichteten hierzu im PS 01-02/2016).

Inzwischen hat NRW nachgezogen und ab 1. Juli 2016 den früheren Rechtszustand wieder hergestellt. Dies beweist: Es geht doch! Die DPolG-Bundesseniorenkonferenz hat deshalb diese Thematik an die erste Stelle ihrer Agenda gewerkschaftlicher Interessenvertretung gestellt. Sie wird zusammen mit der Bundesleitung und den Mitgliedsverbänden auf Bundes- und Länderebene die politisch Verantwortlichen solange „löchern“, bis auch der Bund und die vierzehn anderen Länder nicht nur in Sonntagsreden unseren Kolleginnen und Kollegen für die in Zeiten höchster Auftragslage erbrachten außergewöhnlichen Leistungen Dank abstatten, sondern ihnen auch Gerechtigkeit bei ihrer Alimentation widerfahren lassen. Die Polizeizulage muss von einer Stellenzulage in eine alimentationsgeschützte, dynamisierte Amtszulage umgestaltet werden. Damit wird sie wieder in die linearen Bezügeerhöhungen eingeschlossen und wird wie früher automatisch Bestandteil des Ruhegehalts. Selbstverständlich müssen vorhandene Ruheständler ex nunc, also vom Tag des gesetzlichen Inkrafttretens an einbezogen werden.

Die Strukturen stehen

Erfreut stellte der Vorsitzende der Bundesseniorenvertretung fest, dass es innerhalb nur eines Jahres gelungen sei, in allen Landesverbänden sowie bei der Bundespolizei und beim BKA eine Seniorenvertretung zu etablieren, deren Funktion allerdings in einigen Bereichen noch verbessert werden muss. Die Resonanz aus dem angesprochenem Mitgliederkreis sei erfreulich positiv. Das in der dbb akademie angebotene Seminar zu den Themen Patientenverfügung, Erben und Betreuung/Vollmachten sei in wenigen Tagen nach der Ausschreibung mit 20 Teilnehmern ausgebucht gewesen. Die Bundesseniorenkonferenz hat deshalb beschlossen, dieses Seminar im Dezember 2017 zu wiederholen.

Einblick in die Seniorenarbeit der dbb bundesseniorenvertretung gab die dbb-Referentin Alexandra Hagen-Freusberg. Unter Vorsitz von Wolfgang Speck (DPolG) wird dort bei der Seniorenvertretung im dbb-Haus hervorragende Arbeit geleistet, wie sich die DPolG-Vertreter überzeugen konnten. Die  geleistete professionelle Interessenvertretung kommt allen Mitgliedsgewerkschaften und deren Seniorinnen und Senioren zugute.

Terrorgefahr, Flüchtlingsproblematik, Versorgungsfragen, Tarifrunde 2017

... das waren die Schwerpunkte der Diskussionsrunde mit Rainer Wendt. Hochaktuell und von TV-Auftritten zum aktuellen Tagesthema, nämlich der Festnahme des IS-Verdächtigen Dschaber al-Bakr in Leipzig unterbrochen, waren seine Statements zu diesen und anderen sicherheitsrelevanten Themenbereichen. Seine öffentlichen „Klartext-Ansagen“ so die Einschätzung der Konferenzteilnehmer, kommen nicht nur in der Polizei, sondern auch in der Bevölkerung gut an.

Schwer haben es dbb und seine Mitgliedsgewerkschaften, um im Bereich der Altersversorgung Neiddiskussionen ad absurdum zu führen. Insbesondere der Freiburger Prof. Bernd Raffelhüschen tut sich in dieser Hinsicht immer wieder hervor. Seine stereotyp wiederholten, angeblich wissenschaftlichen Erkenntnisse erweisen sich dabei regelmäßig als kläglich recherchierte Halbwahrheiten, Verdrehungen oder gar als glatte Falschinformationen. Nur gut, dass in der Politik seine „Botschaften“ inzwischen als nicht seriös wahrgenommen werden.