In seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause hat der Deutsche Bundestag eine tiefgreifende Gesetzesänderung beschlossen: „Nein heißt Nein“ ist jetzt Grundsatz im Sexualstrafrecht. Alle nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen sind damit künftig unter Strafe gestellt. Der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung von Frauen vor allen Formen sexueller Gewalt wird so besser gewährleistet.
Die Frauen Union hat sich intensiv in die Debatte um diese Gesetzesänderung eingebracht und mit viel Engagement dazu beigetragen, dass „Nein heißt Nein“ im Gesetz verankert werden konnte.
Was gibt es zu den politischen Hintergründen zu erfahren? Und wie wirkt sich die neue Rechtslage in der Praxis aus?
Darüber möchten wir mit Ihnen diskutieren – wir freuen uns auf Sie!
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