05. Februar 2019

Automatische Kennzeichenkontrolle bleibt grundsätzlich erhalten

DPolG mahnt größere Sorgfalt der Gesetzgebung an

Die Gesetzgeber in Bund und Ländern müssen nach Auffassung der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) insbesondere bei Grundrechtseingriffen größere Sorgfalt walten lassen. Die heute veröffentlichten Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts, wonach die automatisierte Kennzeichenkontrolle teilweise verfassungswidrig sei, müssen ernst genommen werden, erklärte der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt in Berlin:

„Die Polizei muss sich in ihrer Arbeit auf grundgesetzkonforme Gesetze stützen können, sie darf nicht in rechtlichen Grauzonen arbeiten. Neue technische Möglichkeiten zur Unterstützung von Fahndungs- und Ermittlungstätigkeit der Sicherheitsbehörden sind zur Unterstützung der Polizei dringend notwendig, sie müssen aber mit größtmöglicher Sorgfalt gesetzlich legitimiert sein.

Das Verfassungsgericht hat zwar etliche Änderungen angemahnt, aber letztlich den Einsatz von Kennzeichenlesegeräten und den dazu gehörigen Fahndungsabgleich nicht komplett für rechtswidrig erklärt. Die Übergangsfrist bis zum Jahresende muss jetzt genutzt werden, die Gesetzeslage verfassungskonform zu gestalten und gleichzeitig die Möglichkeiten der Polizei zur wirksamen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung zu erhalten.

Innere Sicherheit geschieht immer im Dreiklang von ausreichendem Personal, dem Einsatz moderner Technik und guten Gesetzen. An Letzterem hat es nach Auffassung des Gerichts gemangelt, das muss jetzt nachgebessert werden.“

Pressemitteilung des BVerfG zu automatisierten Kennzeichenkontrollen nach dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz

Pressemitteilung des BVerfG zu Regelungen der automatisierten Kennzeichenkontrolle in Baden-Württemberg und Hessen