22. Mai 2015

Tarifeinheitsgesetz

Keine Relevanz für die Polizei

Heute verstößt die Große Koalition gegen unser Grundgesetz. Im Auftrag der Arbeitgeberverbände und einiger machtgieriger Funktionäre aus dem DGB hat Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) das so genannte Tarifeinheitsgesetz gefertigt, das heute im Deutschen Bundestag verabschiedet werden soll. Auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist mit dabei, wenn es darum geht, ein Gesetz zu verabschieden, das sich konkret gegen elementare Grundrechte freier Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer richtet.

Für die Polizei ist das Gesetz ohne Relevanz. Die Tarifverhandlungen für unsere Tarifbeschäftigten, sowohl in der Bundespolizei als auch in den Ländern, werden weiterhin gemeinsam vom dbb beamtenbund und tarifunion unter Beteiligung der DPolG geführt, in einer seit Jahren bewährten Tarifgemeinschaft mit der Gewerkschaft ver.di. Für Beamtinnen und Beamte gelten ohnehin gesetzliche Bestimmungen.

 

Der Deutsche Beamtenbund und andere Gewerkschaften werden gegen das das so genannte Tarifeinheitsgesetz beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klagen. Es verstößt erkennbar gegen das Grundrecht auf Vereinigungsfreiheit und das Recht, in freier Selbstbestimmung seine Gewerkschaft zu wählen und seine Interessen vertreten zu lassen.

 

DPolG-Bundesvorsitzender Rainer Wendt: "Die Große Koalition verrät elementare Freiheitsrechte von Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland, um Arbeitgeberinteresse zu dienen und Berufsfunktionären aus den Industriegewerkschaften Pfründe zu sichern. Glücklicherweise haben wir unser Bundesverfassungsgericht, das unsere Verfassung wieder einmal mehr gegen politische Unvernunft verteidigen muss. Schon sehr bald wird es diesem Gesetz genauso gehen, wie der Föderalismusreform: Erst stimmen die meisten Abgeordneten der Koalition zu und schon kurze Zeit später wird sich niemand mehr finden, der zugibt, daran beteiligt gewesen zu sein. Das Niveau von Politik und das Ansehen des Parlaments sind weiter auf Talfahrt!"