25. September 2017

DPolG: Bundestagswahl 2017 ist Verantwortungsauftrag an alle demokratischen Kräfte

Innere Sicherheit weiter stärken!

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat das Ergebnis der Bundestagswahl als Verant-wortungsauftrag für alle demokratischen Kräfte in Deutschland bezeichnet. Die Innere Sicherheit dürfe nicht auf der Strecke bleiben, der Kurs der Stärkung der Sicherheitsbehörden müsse unbedingt fortgesetzt werden, meinte DPolG-Bundesvorsitzender Rainer Wendt in einer ersten Reaktion. In der Vergangenheit seien die Ängste und Sorgen vieler Menschen nicht ausreichend wahrgenommen worden.

In Berlin erklärte DPolG-Bundesvorsitzender Rainer Wendt:
„Dieses Ergebnis ist eine deutliche Warnung an die etablierten politischen Parteien, die sich in einer komplizierten und schwierigen Konstellation wiederfinden. Sie sind jetzt in der Pflicht, sich zusammenzureißen und stabile politische Mehrheiten zu schaffen, um die vielen Aufgaben, auch und gerade in der Inneren Sicherheit, zu bewältigen. Dieser Verantwortungsauftrag beinhaltet auch, viel genauer hinzuhören, wenn Menschen Ängste und Sorgen formulieren.

Einbruchskriminalität, Terrorgefahren und Gewalt auf unseren Straßen lösen solche Ängste aus und dürfen nicht allein mit Hinweisen auf statistische Wahrscheinlichkeiten beantwortet werden. Vor allem die verstärkte Präsenz der Polizei in der Öffentlichkeit, auch in ländlichen Regionen, muss eine der Antworten sein. Deshalb muss der eingeschlagene Kurs der Stärkung unserer Sicherheitsbehörden im Bund und in den Ländern fortgeführt werden.

Welche Partei auch immer an einer neuen Bundesregierung beteiligt sein wird, muss die Notwendigkeiten ausreichender Befugnisse für Polizei und Nachrichtendienste anerkennen. Dazu zählt beispielsweise der verstärkte Einsatz moderner Videotechnik im öffentlichen Raum. Das ist kein Teufelswerk, sondern notwendige Ergänzung moderner Polizeiarbeit vor Ort. Wer an dieser Stelle die Wünsche der Menschen ignoriert, stärkt die falschen politischen Kräfte im Land. Die Polizei braucht ausreichendes Personal, moderne Technik und notwendige gesetzliche Befugnisse, dazu zählen auch bundesweit einheitliche Regelungen der Gefahrenabwehr.“