Schon im Jahre 2014 hatte die DPolG in einer Stellungnahme deutlich gemacht, dass es unzureichend und rechtssystematisch fragwürdig ist, in einem „Sonderparagrafen“ bestimmte Berufsgruppen unter einen besonderen strafrechtlichen Schutz zu stellen. Entsprechende Vorstöße sind folgerichtig auch immer wieder gescheitert. Die nordrhein-westfälische Landesregierung unter ihrer Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) hat sich den Argumenten der DPolG nun angeschlossen und ist im Bundesrat mit einer Gesetzesinitiative in die Offensive gegangen. Darin begründete die Regierungschefin, dass es darum gehe, deutlich zu machen, dass die Gesellschaft Straftaten gegen Personen, die für die Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens essentielle Aufgaben wahrnehmen, nicht dulde.
Deshalb soll im Bereich der Strafzumessung eine dem Gemeinwohl feindliche oder gleichgültige Haltung als strafverschärfender Umstand aufgenommen werden, wenn eine solche Gewalttat vorliegt. DPolG-Bundesvorsitzender Rainer Wendt begrüßte die Initiative aus NRW: „Dies war exakt unser Vorschlag und wir haben dies in unzähligen Gesprächen mit den Ländern und im Deutschen Bundestag verfolgt. Es geht um Gewalt gegen die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und auch gegen ehrenamtliche Helfer, die in besonderer Weise für unser Gemeinwesen eintreten, sie sollen geschützt werden. Damit macht der Staat deutlich, dass er diejenigen zu schützen bereit ist, die für unsere Gesellschaft eintreten und für sie arbeiten.“
Die Beratungen des eingebrachten Gesetzentwurfes erfolgen jetzt in den zuständigen Gremien, die DPolG wird weiter berichten.