29. August 2017

Leitartikel Polizeispiegel

DPolG und Schwerbehindertenvertretungen arbeiten eng zusammen

Überalterung, intensiver Personalabbau, Arbeitsverdichtung, Strukturänderungen, Schichtdienst und besonders die wachsende Gewalt verstärken den physischen und psychischen Druck auf Polizeibeamtinnen und Beamten immer mehr. Das führt dazu, dass immer mehr Kolleginnen und Kollegen im Laufe ihres Berufslebens erkranken oder gar polizeidienstunfähig werden. Im Leitartikel der September-Ausgabe des Polizeispiegel beschreibt der stellvertretende Bundesvorsitzende Wolfgang Ladebeck die enge Zusammenarbeit zwischen der DPolG und den Schwerbehindertenvertretungen.

Derzeitig sind über 15.000 schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Kolleginnen und Kollegen bei den Polizeien des Bundes und der Länder beschäftigt, darunter sind auch über 6.500 betroffene Polizeivollzugsbeamte, Tendenz steigend. Die Zahl der Polizeivollzugsbeamten mit Verwendungs- und Leistungseinschränkungen ist aber um ein vielfaches höher und sehr oft liegt bereits eine latente Behinderung bzw. Schwerbehinderung vor.

Viele haben Angst, als Polizist aussortiert zu werden

Ich habe aus vielen geführten Gesprächen mit betroffenen Kolleginnen und Kollegen, ob als Personalrat oder Gewerkschafter mitbekommen, dass oft eine große Unsicherheit und Angst herrscht, zum Beispiel nach einer Langzeiterkrankung über die bestehenden gesundheitliche Beeinträchtigungen zu sprechen oder sich gegenüber dem Dienstherren zu outen.

Das hat sich besonders seit der Neufassung der PDV 300 „Ärztliche Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit und der Polizeidienstfähigkeit“ im Jahre 2012 verschärft. Seit dem unterscheidet die PDV 300 nicht mehr nach Dienstfähigkeit oder eingeschränkter Dienstfähigkeit, sondern es gibt nur noch „polizeidienstfähig“ oder „polizeidienstunfähig“. Genau das macht vielen gehandicapten Kollegen Angst, einfach in den Verwendungswechsel z. B. in die Verwaltung oder sogar in den vorzeitigen Ruhestand getrieben zu werden, was oft einem sozialen Abstieg gleich kommt.

Schwerbehindertenvertretung kommt immer größere Bedeutung zu

In den letzten Jahren hat sich die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen in den Dienststellen nicht nur gewandelt, sondern ihre Bedeutung als Fallmanager und Fachberater für Personalräte, Dienststelle und betroffenen Kollegen wächst immer weiter. Dass das so ist, liegt zum einen an der immer besseren Vernetzung der Schwerbehindertenvertretungen in den jeweiligen Landespolizeien und bundesweit mit der Arbeitsgemeinschaft der Gesamt-und Hauptschwerbehindertenvertretungen der Polizei des Bundes und der Länder (AGSV-Polizei B/L).

Wir als DPolG sind mit der Fachkommission Behindertenangelegenheiten unter Verantwortung des Bundesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen Frank Richter gut aufgestellt und arbeiten sehr eng mit der AGSV- Polizei B/L, der AG Behindertenpolitik im dbb, in der Frank Richter auch stellvertretender Vorsitzender ist, und den Gremien der Politik zusammen, um die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen und die Teilhabe der von Behinderung betroffenen Kolleginnen und Kollegen weiter zu stärken. Denn wer als Polizist den Rechtsstaat und seine Bürger schützt, hat mehr verdient, als gesundheitlich aussortiert zu werden.

Die engagierte Schwerbehindertenvertretung kann euch beraten, vermitteln, helfen

Schwerbehindert im Sinne des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX) sind Personen bei denen ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 Prozent vorliegt. Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt kann man werden, mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50 Prozent, aber wenigstens 30 Prozent, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können.

Verwendungswechsel, vorzeitiger Ruhestand, soweit muss es nicht immer kommen! Ob Unfall, längere, schwere Krankheit, wendet euch rechtzeitig an eure Schwerbehindertenvertretung, sie vertritt schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen gegenüber dem Arbeitgeber, berät bei stufenweisen Wiedereingliederungen, hilft bei Anträgen zur Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft, Verschlimmerungsanträgen, Gleichstellung und den entsprechenden Widerspruchsverfahren. Weitere Arbeits- und Beratungsfelder sind die Einrichtung behindertengerechter Arbeitsplätze, Behördliches Gesundheitsmanagement (BGM) in der Polizei, vorübergehende verminderte Dienstfähigkeit, Ruhestandsversetzungsverfahren, Beurteilungswesen, Einhaltung der Nachteilsausgleiche schwerbehinderter Kollegen. Sie Informiert über aktuelle Änderungen im Schwerbehindertenrecht, klärt allgemeine Probleme mit der Dienststelle, wie Gestaltung der Arbeitszeit oder Barrierefreiheit.

Unser Ziel als DPolG, Personalrat und Schwerbehindertenvertretung ist es, auf allen Ebenen, gesundheitlich eingeschränkten Kolleginnen und Kollegen helfend und beratend zur Seite zu stehen, denn wir benötigen jede Kollegin und jeden Kollegen in der Polizei des Bundes und der Länder.