27. Februar 2018

Zahl der Verkehrstoten 2017 gesunken

DPolG: Kein Grund zur Entwarnung – Nachhaltig in Verkehrssicherheit investieren

Im Jahr 2017 starben in Deutschland 3.177 Menschen bei Unfällen im Straßenverkehr. Das waren laut Statistischem Bundesamt weniger als im Jahr 2016 (3.206 Getötete), aber nach Ansicht der Deutschen Polizeigewerkschaft ist diese Zahl immer noch erschreckend hoch. DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt: „Wir dürfen uns in Deutschland nicht zurücklehnen, weil der Trend ein positiver ist. Erstens hinken wir der selbstauferlegten Verpflichtung hinterher, die besagt, in Deutschland von 2010 bis 2020 die Zahl der Verkehrstoten um 40 Prozent zu reduzieren."

Davon sind wir leider noch weit entfernt. Zweitens können wir deutlich mehr tun, um die Zahl der Verkehrstoten und –verletzten zu verringern. Es muss einen Dreiklang geben aus mehr Kontrolldichte durch die Polizei, grundsätzlicher und verpflichtender Ausstattung von Fahrzeugen mit Sicherheitsassistenzsystemen und einem Ausbau der Straßeninfrastruktur.

Mehr Kontrolldichte heißt, die Polizei personell und technisch so auszustatten, dass Verkehrsteilnehmende jederzeit mit der Überprüfung ihres Fahrverhaltens rechnen müssen. Überdies sollten Fahrassistenzsysteme Pflicht werden, vor allem dort, wo sie nachweislich Leben retten können. So sind alle LKW-Notbremsassistenten technisch so zu gestalten, dass sie ab einer Geschwindigkeit von 30 km/h nicht mehr abschaltbar sind, denn in jüngster Zeit verursachten LKW, die in Stauenden rasten, mehrere schwere Unfälle mit Toten und Verletzten. Mit dem Einsatz von eingeschalteten Notbremsassistenten hätten diese Unfälle – zumindest hinsichtlich ihrer schweren Auswirkungen – vermieden werden können.

Und schließlich brauchen wir gezielte Investitionen in den Straßenbau, vor allem im ländlichen Raum. Flächenländer wie Niedersachsen und Brandenburg verzeichnen eine steigende Zahl von Verkehrstoten, auch zurückzuführen auf den Zustand ihrer Landstraßen – so fehlen häufig notwendige Schutzplanken. Ziel der baulichen Maßnahmen muss die selbsterklärende und fehlerverzeihende Straße sein.“