12. Juni 2018

BVerfG: Beamtenstatus und Streikrecht nicht vereinbar

DPolG begrüßt Richterspruch: "Erosion des Berufsbeamtentums abgewendet"

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum beamtenrechtlichen Streikverbot ausdrücklich begrüßt. Bundesvorsitzender Rainer Wendt zeigte sich nach dem Urteil erleichtert, dass eine "Erosion des Berufsbeamtentums" durch den klaren Richterspruch abgewendet wurde.

Wendt: "Das war eine wichtige Entscheidung für die Funktionsfähigkeit des Staates insgesamt. Der dbb und auch wir als DPolG fühlen uns in unserer Meinung bestätigt, dass nur ein modernes und starkes Berufsbeamtentum staatliches Handlen in schwierigen Zeiten sicherstellen kann.

Bleibt zu hoffen, dass Bund, Länder und Kommunen nun besser als bisher ihre Verantwortung für die Beschäftigten wahrnehmen. Einkommenskürzungen, Arbeitsverdichtungen durch Personalabbau und völlig unakzeptable Arbeitsbedingungen gehören nicht zu einem modernen öffentlichen Dienst.

Auch und gerade für die Polizeibeamtinnen und -beamten erwarten wir, dass ihre wichtige Funktion in unserer Gesellschaft besser gewürdigt wird. Die unterschiedliche Besoldung in den Ländern ist und bleibt ein Skandal und muss überwunden werden. Wir erwarten eine einheitliche Besoldung auf dem besten Niveau."

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