26. Mai 2020

Gesetzentwurf in Berlin

Antidiskriminierungsgesetz empört gesamte deutsche Polizei!

Das vom Land Berlin geplante Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) stößt nicht nur bei der Polizei in der Hauptstadt auf breite Ablehnung. "Dieses Gesetz kommt mit einer harmlosen, eher positiven Bezeichnung daher und ist in Wahrheit getrieben von Misstrauen und Verachtung gegenüber der Polizei und dem gesamten öffentlichen Dienst in Berlin", kritisierte Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der DPolG, in Berlin.

 

"Die Behauptung, dass mit diesem Gesetz eine Schutzlücke geschlossen würde, ist absurd, es gibt diese Schutzlücke überhaupt nicht. Tatsache ist, dass sich in weniger als fünf Fällen behaupteter Diskriminierung tatsächliche Anhaltspunkte ergeben haben, die darauf hinweisen, dass die Polizei falsch gehandelt habe. Das Verbandsklagerecht wird dazu führen, dass die Arbeit der Polizei ad absurdum geführt wird, die selbsternannten Diskriminierungswächter werden die öffentliche Verwaltung mit ihren Behauptungen in Atem halten, die Arbeit wird dramatisch erschwert werden.

Dieses Gesetz wird die Polizei aus anderen Ländern und aus der Bundespolizei nicht treffen, aber es besteht durchaus die Gefahr, dass man andernorts überlegt, überhaupt noch Unterstützung nach Berlin zu entsenden, wenn der Gesetzgeber in dieser Weise der Polizei in den Rücken fällt und sie unter Generalverdacht stellt. Die Umkehr der Beweislast zuungunsten der Polizei setzt dem allen noch die Krone auf, dieses Gesetz ist so schlecht, dass es nicht das Papier wert ist, auf dem es steht!"

Die DPolG wird die morgige Tagung des Hauptausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses sehr genau verfolgen und nicht zögern, ihr insoweit bestehendes Misstrauen gegenüber dem Berliner Senat auch weiterhin deutlich zum Ausdruck zu bringen.