Bundesseniorenkonferenz

Der Bundesseniorenkonferenz gehören an: Die Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes sowie je ein(e) Seniorenbeauftragte(r) der Mitgliedsverbände (16 Landesverbände, DPolG Bundespolizeigewerkschaft und BKA). Dieses Organ tagt mindestens einmal im Kalenderjahr. Seine Aufgaben ergeben sich aus § 4 Abs. 3 der Senioren-Richtlinien.

Zusammensetzung und Tätigkeit der DPolG Bundesseniorenvertretung

Nach § 17 der DPolG-Satzung gelten hierfür die vom Bundeshauptvorstand ebenfalls im April 2015 verabschiedeten “Richtlinien für die Bundesseniorenvertretung“. Geführt wird die Seniorenvertretung vom Bundesseniorenbeauftragten, der/die von den Delegierten des Bundeskongresses auf die Dauer von 5 Jahren gewählt wird. Er/Sie ist kraft §10 Abs. 1 der Satzung ständiges und stimmberechtigtes Mitglied im DPolG-Bundeshauptvorstand.

Zusammen mit der Seniorenvertretung des dbb beamtenbund und tarifunion und der BAGSO (Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen) werden wir Ihre Interessen konsequent vertreten. JA - unsere Seniorinnen und Senioren sind uns wichtig!
 

BAGSO (bagso.de)

dbb Seniorenvertretung (dbb.de)

 

 

zurück